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Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Bebauungsplan Nr. 3/IV, Wohngebiet „Am Pappelweg“

Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Bebauungsplan Nr. 3/IV,
Wohngebiet „Am Pappelweg“ (ehemals Wohngebiet mit Altenpflege-Anlage)

Planaufstellungsbeschluss zur 1. Änderung, Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der öffentlichen Auslegung

  1. Die Gemeindevertreterversammlung hat am 07.03.2013 den Beschluss zur 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3/IV „Wohngebiet mit Altenpflege-Anlage“ in Elmenhorst gefasst.
  2. Der neue Titel des Bebauungsplanes lautet: Wohngebiet „Am Pappelweg“
  3. Es werden folgende Änderungsziele angestrebt:
    a) Verzicht auf die Errichtung einer Altenpflege-Anlage. Wegfall der entsprechenden Festsetzung im Teil B der Satzung, Änderung des B-Plan-Titels.
    b) Festsetzung des Baugebietes Nr. 5 als Reines Wohngebiet (WR), statt Allgemeines Wohngebiet (WA)
    c) Wegfall der Einfahrt vom Pappelweg zum Baugebiet Nr. 5, Vergrößerung der privaten  Grünfläche Nr. 5 mit dem Pflanzgebot für Schutzgrün.
  4. Grundzüge der  Planung werden durch die 1. Änderung nicht berührt. Daher wird das vereinfachte Verfahren gemäß § 13  BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung für diese Änderung wird abgesehen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung/Bürgerversammlung findet  am  23. April 2013, 18.00 Uhr im Gemeindezentrum, Gewerbeallee 45 in 18107 Elmenhorst statt.  Die Öffentlichkeit wird über die Ziele der Planung, die Lösung der Änderung und die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet. Es ist Gelegenheit zur Anhörung und Erörterung gegeben.

Die öffentliche Auslegung wird vom 23.04.2013 bis zum 24.05.2013 durchgeführt.

Die Unterlagen liegen im Amt Warnow-West, Bauverwaltung, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow während der Dienstzeiten aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Entwürfen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung der Bebauungsplan-Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen, 26.03.2013

 

Horst Harbrecht
Bürgermeister

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