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Gemeinde Kritzmow – Aufstellung des B-Plans Nr. 15 „Pingels Teich“

hier: Öffentliche Auslegung des Planentwurfs (§ 3 (2) BauGB)

Die Gemeindevertretung Kritzmow hat am 05.06.2012 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15 gebilligt. Dabei wurde auch eine gegenüber der Bekanntmachung vom 13.08.2007 veränderte Abgrenzung des Plangeltungsbereiches beschlossen.

Das Plangebiet liegt in der Flur 2 der Gemarkung Kritzmow, westlich von Pingels Teich sowie westlich der Mehrfamilienhäuser Satower Straße 35a-h und nördlich des Einkaufszentrums „Kritzmow Park“. Es betrifft nunmehr die Flurstücke 59/10, 59/11, 59/12, 81/5, 81/8, 81/10, 81/11, 82/5 und 82/25 und schließt eine ca. 8 ha große Fläche ein.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15 und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom 18.06.2012 bis zum 17.07.2012 im Amt Warnow-West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zu dem Planentwurf sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar:

– Stellungnahme des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege vom 28.02.12 mit Ãœbersichtskarte zu bekannten Bodendenkmalen

– Geotechnischer Bericht, Iburo GmbH, 03.02.2012 (Baugrundgutachten)

– Fachstellungnahme zur Oberflächenwasser-Ableitung, VEAPlan, 05.03.2012

– Ãœbersichtskarte zu gesetzlich geschützten Biotopen in der Umgebung des Plangebietes

– Eingriffs- und Ausgleichsbilanz vom 04.06.2012

– artenschutzrechtliche Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie vom 05.03.2010

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf des Bebauungsplans schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kritzmow,  07.06.2012

T. Knopp
Bürgermeister