Gemeinde Kritzmow – Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit 1. Änderung Innenbereichssatzung
Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Kritzmow bekannt gemacht werden
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Kritzmow
1. Änderung der Innenbereichssatzung Klein Schwaß
hier: Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 (2) BauGB
Die Gemeindevertretung hat am 15.12.2015 beschlossen, die Innenbereichssatzung Klein Schwaß zu ändern. Das Planungsziel besteht in der Einbeziehung der unbebauten Fläche zwischen den Wohngrundstücken Wilsener Straße 11 und 11a in den Innenbereich.
Der Entwurf der 1. Änderung der Innenbereichssatzung Klein Schwaß und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom 29.03.2016 bis zum 29.04.2016 im Amt Warnow-West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf der 1. Änderung der Innenbereichssatzung Klein Schwaß schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderungssatzung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. |
Kritzmow, 03.03.2016
L. Kaiser
Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
ausgehängt am: 07.03.2016
abzunehmen ab: 22.03.2016
Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am: ………………
Unterschrift, Dienstsiegel