Gemeinde Kritzmow – B-Plan Nr. 15 „Pingels Teich“ Öffentliche Auslegung des geänderten Planentwurfs (§ 3 (2) i.V.m. § 4a (3) BauGB)
Gemeinde Kritzmow
Aufstellung des B-Plans Nr. 15 „Pingels Teich“
hier: Öffentliche Auslegung des geänderten Planentwurfs (§ 3 (2) i.V.m. § 4a (3) BauGB)
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15 wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung Kritzmow vom 11.09.2012 geändert und ergänzt. Die Änderungen und Ergänzungen betreffen insbesondere eine Veränderung des Plangeltungsbereiches im Zusammenhang mit der Verkehrsanbindung des Plangebietes an die Satower Straße. Die bisher vorgesehene Verkehrsanbindung in Höhe des Wohnhauses Satower Straße 56 wurde aufgegeben zugunsten einer neuen Anbindungslösung über die bestehende Kreuzung Satower Straße / Am Karauschensoll mit nordwestlicher Umfahrung des Einkaufszentrums „Kritzmow Park“. Darüber hinaus wird nördlich der Sportfläche in Kritzmow am Schulweg (außerhalb des Plangeltungsbereiches) eine landschaftspflegerische Entwicklungsmaßnahme zum Ausgleich der durch die Planung ausgelösten Eingriffe in Natur und Landschaft vorgesehen.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15 und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom 25.09.2012 bis zum 08.10.2012 im Amt Warnow-West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zu dem geänderten Planentwurf sind – zusätzlich zu den bereits bekannt gemachten – folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar: – Eingriffs- und Ausgleichsbilanz vom 17.08.12 mit Übersichtsplan zu der landschaftspflegerischen Entwicklungsmaßnahme auf Flst. 101/8, – Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vom 13.07.12 mit Abwägungsentscheidung vom 11.09.12 Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf des Bebauungsplans schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Gemeindevertretung hat dazu gem. § 4a (3) BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung abgegeben werden können: – Geänderte Trassierung der Planstraße A (Flst. 80/2, 81/2, 81/5 in der Gemarkung Kritzmow, Flur 1) / entfallene Verkehrsfläche auf Flst. 59/10, 81/8; Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. |
Kritzmow, 14.09.2012
T. Knopp
Bürgermeister