Gemeinde Kritzmow – Lesefassung Hebesatzsatzung
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz – Satzung der Gemeinde Kritzmow)
-Lesefassung-
Die Lesefassung berücksichtigt die
a) Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz – Satzung der Gemeinde Kritzmow) vom 09.02.2010, veröffentlicht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Warnow-West mit den Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf (Amtsblatt) „Der Landbote“ Nr. 03/18. Jahrgang vom 22.03.2010, in Kraft getreten am 01.01.2010.
b) Erste Satzung zur Änderung der Satzung vom 30.06.2015 die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz – Satzung der Gemeinde Kritzmow), veröffentlicht auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 11.08.2015, in Krafttreten am 01.01.2016.
§ 1 Erhebungsgrundsatz
Die Gemeinde Kritzmow erhebt
1. von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und
2. eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.
§ 2 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land –und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 275 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 375 v.H.
2. Gewerbesteuer 325 v.H.
§ 3 Geltungsdauer
Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten für das Kalenderjahr 2016 und Folgejahre.
§ 4 Inkrafttreten