Gemeinde Kritzmow – Widmungsverfügung
Beschluss der Gemeindevertretung vom: 26.09.2017
Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
- Straßenname Finkenweg
- Lagebezeichnung: Gemarkung Kritzmow, Flur 2, Flurstücke 29/10, 28/15, 27/36, 106/20, 27/30, 27/13, 28/18, 27/26
- Festsetzung
3.1 Klassifizierung: Die Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Nr. 3 StrWG- M-V
3.2: Funktion: Ortsstraße gemäß § 3 Nr. 3a
3.3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Kritzmow
3.4. Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten festgelegt:
Allgemeiner Fahr- und Fußgängerverkehr
Keine Beschränkungen vorhanden
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, einzulegen.
Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Gemäß § 41 Absatz 4 Satz 3 VwVfG M-V gilt die Verfügung 2 Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Datum: 26.09.2017
Kaiser
Bürgermeister
Anlage:
Übersichtskarte