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Gemeinde Lambrechtshagen – Festsetzung eines Straßennamens

Festsetzung eines Straßennamens in der Gemeinde Lambrechtshagen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in öffentlicher Sitzung am 24.09.2015 gemäß § 22 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 in Verbindung mit § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 in der zurzeit geltenden Fassung die Neubenennung einer Straße beschlossen.

Dies wird hiermit im Sinne von § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.09.2014 allgemein bekannt gegeben.

Festsetzung:

  1. Für den Bereich B-Plangebiet Nr. 27, Wohngebiet „Am Feldrand“ in Sievershagen soll die Erschließungsstraße des Wohngebietes den Namen
    „Am Feldrand“
    erhalten.
  2. Für den Bereich B-Plangebiet Nr. 18, Altersgerechter Wohnungsbau „Am Erlenteich“ in Sievershagen soll die Erschließungsstraße des Wohngebietes den Namen
    „Am Erlenteich“
    erhalten.

Hinweis:

Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen beim Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus.
Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt die Verfügung zwei Wochen nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, einzulegen.

Kritzmow, den 05.07.2016

Kutschke
Bürgermeister