Gemeinde Lambrechtshagen – Widmungsverfügungen
Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.10.2017.
Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
- Straßenname Zufahrtsstraße im B-Plan Nr. 26.1.
- Lagebezeichnung: Gemarkung Lambrechtshagen, Flur 1, Flurstücke 30/61, 30/76, 30/77, 30/78, 30/80, 30/82, 30/83, 30/84, 30/86, 30/87, 30/90, 30/91
- Festsetzung
3.1 Klassifizierung: Die Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Nr. 3 StrWG- M-V
3.2: Funktion: Ortsstraße gemäß § 3 Nr. 3a
3.3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Lambrechtshagen
3.4. Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten festgelegt: Allgemeiner Fahr- und Fußgängerverkehr
Keine Beschränkungen vorhanden
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow erhoben werden.
Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Gemäß § 41 Absatz 4 Satz 3
VwVfG M-V gilt die Verfügung 2 Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Datum: 13.10.2017
Kutschke
Bürgermeister
Anlage:
Übersichtskarte