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Gemeinde Papendorf – 6. Änderung des Flächennutzungsplanes; Bekanntmachung der Genehmigung

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Papendorf bekannt gemacht werden.
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Papendorf

6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf, Bekanntmachung der Genehmigung

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 18.02.2016 die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt.

Die Gemeindeentwicklung ist ein dynamischer Prozess und führt zu fortlaufenden Veränderungen, die ihren Niederschlag im Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan finden. Soweit diese neuen oder geänderten Planungsziele bzw. Ergänzungen nicht mit den gegenwärtigen Flächenausweisungen im Flächennutzungsplan übereinstimmen, ist eine Änderung bzw. Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Folgende Teilflächen sind von der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes betroffen:

Geltungsbereich 1 – Papendorf-Nordost,

Geltungsbereich 2 – Sporthalle Papendorf,

Geltungsbereich 3 – Groß Stove,

Geltungsbereich 4 – Wohngebiet Niendorf,

Geltungsbereich 5 – Gewerbegebiet Niendorf,

Geltungsbereich 6 – Gewerbegebiet „Sildemower Kreuz“.

Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf wurde vom Landkreis Rostock mit Schreiben vom 18.05.2016, AZ 61.1.10 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) bekannt gemacht.

Die genehmigte 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist dieser Bekanntmachung wirksam. Damit tritt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf nach Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist in Kraft.

Jedermann kann die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, die dazugehörige Begründung sowie die Zusammenfassende Erklärung ab diesem Tage im Amt Warnow-West, Bauamt, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow während der Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen.

Unbeachtlich werden:

    1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
    2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächen-nutzungsplanes,
    3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB).

 

Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sind nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Übersichtsplan:
Lage der Teilflächen der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Papendorf
Dokument1

 

 

 

 

 

Kritzmow, 09.06.2016

K. Zeplien
Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

Ausgehängt am:      10.06.2016

Abzunehmen ab:    25.06.2016                           Unterschrift, Dienstsiegel