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Gemeinde Papendorf – 6. Änderung des Flächennutzungsplanes

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Papendorf öffentlich bekannt gemacht werden
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Papendorf

6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf,
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 28.05.2015 den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Geltungsbereiche sind in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Die Gemeindeentwicklung ist ein dynamischer Prozess und führt zu fortlaufenden Veränderungen, die ihren Niederschlag im Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan finden. Soweit diese neuen oder geänderten Planungsziele bzw. Ergänzungen nicht mit den gegenwärtigen Flächenausweisungen im Flächennutzungsplan übereinstimmen, ist eine Änderung bzw. Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Im Rahmen der Entwurfserarbeitung wurden nahezu alle im Vorentwurf dargestellten Flächen verkleinert. Zwei Wohnbauflächen entfallen vollständig (Sildemow, Sturmburg). Auch die Gewerbefläche südlich von Niendorf an der A 20 wurde aufgrund von Bedenken seitens des Naturschutzes und der Anwohner erheblich reduziert. Dem Gewerbegebiet wurde eine Ausgleichsfläche direkt zugeordnet.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit liegt der Entwurf der
6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dazugehöriger Begründung inklusive Umweltbericht in der Zeit

vom 14.09.2015 bis zum 16.10.2015

im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor und sind während der öffentlichen Auslegung verfügbar:

1. Umweltbericht mit Informationen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen, Klima/ Luft, Mensch, Landschafts-/ Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie zu Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern. Des Weiteren sind Informationen zu Schutzgebieten und –objekten verfügbar. Hingewiesen wird auf erforderliche Kompensationsmaßnahmen und detailliertere artenschutzrechtliche Prüfungen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Zum Gewerbegebiet südlich von Niendorf wurde eine artenschutzrechtliche Bestandserfassung erstellt mit dem Ergebnis, dass in einem Ackersoll geschützte Amphibienarten betroffen sind. Als Ersatzmaßnahme sollen in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde zwei Flachgewässer in der nördlich gelegenen Ausgleichsfläche geschaffen werden. Für die übrigen Flächen kommt der Umweltbericht zu dem Ergebnis, dass nur geringe Bedenken bzw. Konfliktpotenziale bezüglich des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen.

2. Landschaftsplan der Gemeinde (Stand: 1998). Der Landschaftsplan enthält Darstellungen zu den Bereichen Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten und Lebensräume, Ziele, Erfordernisse sowie Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die genannten Inhalte werden im Umweltbericht berücksichtigt. Die Maßnahmen sollen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung beachtet werden.

3. Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes:

4. Hinweise, Stellungnahmen und Ausführungen zu folgenden Themen:

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Gemeinde weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kritzmow, den 18.08.2015

T. Willert
1. stellv. Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:  20.08.2015

abzunehmen ab: 04.09.2015                                    Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am:                                                       Unterschrift, Dienstsiegel

Übersichtsplan der Änderungsbereiche

Dokument2 [1]