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Gemeinde Papendorf – B-Plan Nr. 22 Schulsporthalle am Campus

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Papendorf bekannt gemacht werden.
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Papendorf

Bebauungsplan Nr. 22 „Schulsporthalle am Campus“ der Gemeinde Papendorf
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 „Schulsporthalle am Campus“ beschlossen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer neuen Schulsporthalle der Warnowschule südlich der Straße Alte Ziegelei und östlich des Holzdammes in Papendorf geschaffen sowie der damit verbundenen Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft regelt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 und der Entwurf der Begründung dazu einschließlich des Umweltberichts und der umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit

vom 11.10.2017 bis zum 13.11.2017

im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus.

An umweltbezogenen Informationen stehen zur Verfügung:

  • FFH-Vorprüfung zum EU-Vogelschutzgebiet DE 2137-401 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“: Aufgrund der Lage des Vorhabens angrenzend an das SPA-Gebiet DE 2137-401 ist die Prüfung auf Verträglichkeit gemäß § 34 BNatSchG erforderlich. In der FFH-Vorprüfung wird untersucht, ob durch ein Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen möglich sind. Für keine der relevanten Vogelarten oder für deren Erhalt maßgeblichen Bestandteile des Schutzgebietes wurden Beeinträchtigungen ermittelt. Aufgrund der aktualisierten technischen Planung sowie insbesondere aufgrund der Inanspruchnahme von Teilflächen des Schutzgebietes sollte jedoch eine vertiefende Prüfung durchgeführt werden.
  • FFH-Verträglichkeitsprüfung für das EU-Vogelschutzgebiet DE 2137-401 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“: In der FFH-Verträglichkeitsprüfung wird untersucht, ob durch das Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen möglich sind. Der Geltungsbereich des Vorhabens liegt in keinem ausgewiesenen Habitatkomplex, sodass auf die Zielvogelarten der benachbarten Habitate als relevante Arten zurückgegriffen wurde. Im Ergebnis der Konfliktanalyse wurde festgestellt, dass das Projekt zu keiner signifikanten Auswirkung auf die Raumnutzung dieser Zielvogelarten mit einem Bedarf an großräumigen Biotopkomplexen führt, da der Komplex (Warnowniederung) in seinem Charakter nicht verändert wird. Die betroffenen Arten können zudem auf die Störungen durch Bau und Nutzung mit Verlagerungen in angrenzende Ausweichräume reagieren. Mögliche, als nicht erheblich eingestufte Beeinträchtigungen in sensiblen Vogellebensräumen und während besonders empfindlicher Zeiträume des Brutgeschehens sollen mit geeigneten Maßnahmen zur Schadensbegrenzung vermieden werden: so sollen potentielle Individuenverluste durch eine Bauzeitenregelung und spätere betriebsbedingte Störungen von Tieren in der Niederung durch eine angepasste Beleuchtung der Anlage und eine abschirmende Pflanzung an der Grundstücksgrenze verhindert werden. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ist das Vorhaben als zulässig gegenüber den Zielen des SPA-Gebietes einzustufen.
  • Aufgrund der Lage des Vorhabens angrenzend an das FFH-Gebiet DE 2138-302 „Warnowtal mit kleinen Zuflüssen“ ist die Prüfung auf Verträglichkeit gemäß § 34 BNatSchG erforderlich. In der FFH-Vorprüfung wird untersucht, ob durch ein Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen möglich sind. Die mit dem Vorhaben verbundenen akustischen Wirkungen können eine Beeinträchtigung für den Fischotter in der Warnowniederung darstellen. Diese Beeinträchtigung wird jedoch als gering und nicht erheblich eingeschätzt. Für alle anderen betrachteten Arten und Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie wurden Beeinträchtigungen sicher ausgeschlossen. Damit ist das Vorhaben als zulässig gegenüber den Zielen des FFH-Gebietes einzustufen.
  • Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 22: Für die artenschutzrechtliche Betrachtung erfolgte eine Relevanzprüfung potentiell im Vorhabengebiet vorkommender Tier- und Pflanzenarten. Dabei konnte für 34 Arten eine Betroffenheit ausgeschlossen werden. Eine nähere Betrachtung wurde für die Arten bzw. Artgruppen Amphibien, Reptilien, Fischotter, Fledermäuse, Wolf sowie Brut- und Rastvögel notwendig, da entsprechende Artnachweise im Gebiet vorliegen bzw. eine Nutzung des Gebiets aufgrund der Ausstattung potentiell möglich ist. In der Konfliktanalyse wurde für jede Art überprüft, ob mit dem Vorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände (Töten von Tieren, Zerstören von Brutstätten, Störung von Tieren während der Brut u.a.) eintreten können. Bei möglichen Artenschutzkonflikten wurden Maßnahmen entwickelt, um das Eintreten von Verbotstatbeständen zu verhindern: Mobile Amphibien- bzw. Reptilienschutzzäune an der Baufeldgrenze sollen das Töten von Tieren vermeiden. Durch den Verzicht auf einen Baustellenbetrieb während der Nacht bleibt eine Nutzung durch Fischotter und Fledermäuse zu dieser Zeit ungestört. Mögliche Individuenverluste bei Brutvögeln und Fledermäusen sollen durch eine Bauzeitenregelung und spätere betriebsbedingte Störungen von Tieren in der Niederung durch eine angepasste Beleuchtung der Anlage verhindert werden. Weitere Maßnahmen sollen die bestehende Habitatfunktion kurzfristig sichern (Ersatzkästen) und langfristig wiederherstellen (Pflanzungen).
  • der Umweltbericht zum B-Plan Nr. 22: Grundlage für die Ermittlung der Umweltauswirkungen ist eine Raumanalyse mit einer Erfassung und Bewertung der Umweltbestandteile (Schutzgüter) „Tiere / Pflanzen / Schutzgebiete“, „Boden / Fläche“, „Wasser“, „Klima / Luft“, „Land-schaft“, „Mensch / Bevölkerung“, „Kultur- und Sachgüter“, „Biologische Vielfalt“ sowie deren Wechselwirkungen. Im Rahmen des Umweltberichts wurden daher die Schutzgüter dargestellt und das geplante Vorhaben hinsichtlich seiner nachteiligen Wirkungen auf die Schutzgüter beurteilt. Im Ergebnis der Betrachtungen konnte für die Schutzgüter „Klima / Luft“, „Landschaft“, „Mensch / Bevölkerung“ sowie in Bezug auf die Wechselwirkungen keine Erheblichkeit festgestellt werden. Bei den anderen Schutzgütern musste bei dem Vorhaben von erheblichen Beeinträchtigungen insbesondere durch Versiegelung ausgegangen werden. Daher wurden auch mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung untersucht: mithilfe von Bauzeitenbeschränkungen, der Anpassung der Anlagenbeleuchtung, der Schaffung von Ersatzhabitaten, der Anlage von Wiesen, Pflanzung von Bäumen sowie der Anlage von abschirmenden Hecken sollen die erheblichen negativen Wirkungen durch den Sporthallenbau vermieden werden. Das verbleibende Kompensationsdefizit wird über ein geeignetes Ökokonto verrechnet.
  • Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock: Hinweis auf das FFH-Gebiet DE 2138-302 „Warnowtal mit kleinen Zuflüssen“ und das SPA-Gebiet DE 2137-401 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“. Darüber hinaus liegt das Plangebiet in einem Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege. Aufgrund der geringen Größe des Vorhabens kann davon ausgegangen werden, dass es sich nicht um ein raumbedeutsames Vorhaben handelt.
  • Stellungnahme der unteren Wasserbehörde des Landkreises: Das Plangebiet befindet sich in der Trinkwasserschutzzone II. Daher sind der Umgang und die Lagerung wassergefährdender Stoffe nicht zulässig.
  • Stellungnahme der unteren Bodenbehörde des Landkreises: Es gibt keine Einwände zur Planung. Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen sind nicht bekannt.
  • Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises: Hinweise zur Festsetzung von Grünmaßnahmen und zur noch erforderlichen Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung (ist zum vorliegenden Entwurf erfolgt und Bestandteil des Umweltberichts). Hinweis, dass artenschutzrechtliche Belange betroffen sind und die entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplanes zu diesem Thema ausreichend sind.
  • Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt: Demnach ist der Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen möglichst zu begrenzen. Mögliche Ausbaumaßnahmen am östlich liegende Gewässer II. Ordnung sind mit dem Wasser- und Bodenverband abzustimmen. Maßnahmen an dem Gewässer sind nicht geplant. Die Warnow als berichtspflichtiges Gewässer nach Wasserrahmenrichtlinie ist zu berücksichtigen. Eine Beeinträchtigung des Gewässers wird ausgeschlossen. Es werden Hinweise zum Bodenschutz gegeben.
  • Stellungnahme des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege: Es sind keine Bodendenkmale bekannt. Die nördlich liegende Villa mit Park sowie ein östlich davon liegendes Wohnhaus unterliegen dem Denkmalschutz. Durch die Positionierung der Sporthalle im westlichen Bereich kann eine Beeinträchtigung der Belange der Denkmalpflege ausgeschlossen werden.
  • Stellung des Forstamtes Bad Doberan: Es sind keine Waldflächen im Plangebiet vorhanden bzw. betroffen.
  • Stellungnahme des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V: Aus Sicht der landesrelevanten Gefahrenabwehr bestehen beim Brand- und Katastrophenschutz keine Bedenken. Dem Bauherrn wird empfohlen vor Baubeginn Erkundungen über eine mögliche Kampfmittelbelastung einzuholen.
  • Stellungnahme der Eurawasser GmbH: Das Plangebiet befindet sich in der Trinkwasserschutzzone II. Die Bestimmungen der Schutzzonenverordnung sind einzuhalten. Regenwasser ist vorrangig auf dem Grundstück zu versickern. Es ist vorgesehen, das überschüssige Regenwasser der im Plangebiet liegenden Leitung zuzuführen.

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Kritzmow, den 19.09.2017

K. Zeplien
Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am: 19.09.2017

abzunehmen ab: 04.10.2017

Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am:      ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Lageplan des Bebauungsplans Nr. 22 „Schulsporthalle am Campus“ der Gemeinde Papendorf

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