Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Satzung über den

Bebauungsplan Nr. 9c Gewerbegebiet „Sandkrug – östlicher Teil“

der Gemeinde Papendorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 27.04.2021 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9c Gewerbegebiet „Sandkrug – östlicher Teil“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich örtlicher Bauvorschriften gemäß § 86 Landesbauordnung (LBauO M-V) beschlossen. Die Begründung zur Satzung einschließlich Umweltbericht wurde gebilligt.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9c tritt mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist in Kraft. Jedermann kann die Satzung und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht ab diesem Tage während der Dienststunden im Amtsgebäude des Amtes Warnow-West, Bauamt, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow sowie auf der Homepage des Amtes Warnow-West einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen.

Unbeachtlich werden:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächen-nutzungsplanes,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9c sind nach § 5 Abs. 5 KV
M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9c Gewerbegebiet „Sandkrug – östlicher Teil“ der Gemeinde Papendorf

Anlage: Übersichtsplan

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9c Gewerbegebiet „Sandkrug – östlicher Teil“ der Gemeinde Papendorf

Papendorf, den 14.06.2021

Der Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:         21.06.2021

abzunehmen ab:        06.07.2021

Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am:      ………………

Unterschrift, Dienstsiegel


Bebauungsplan Nr. 9c „Sandkrug – östlicher Teil“ der Gemeinde Papendorf

Zusammenfassende Erklärung gem. § 10a Abs. 1 BauGB

über die Berücksichtigung der Umweltbelange

und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

sowie die Abwägung und die Wahl der Planungslösung

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9c im Ortsteil Sandkrug folgt einer langfristigen Strategie der Gewerbeflächenentwicklung im Gemeindegebiet von Papendorf. Schon 1997 wurde durch die Gemeinde der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan Nr. 9 gefasst, der allerdings einen erheblich größeren Bereich der Ortslage Sandkrug umfasste. Darin war u.a. die Erweiterung des Gewerbegebietes von der Umgehungsstraße L 132 bis zum Landwirtschaftsstandort an der Straße nach Papendorf (Erbsenkamp) vorgesehen. Die Flächen sollten entsprechend dem tatsächlichen Bedarf schrittweise überplant und entwickelt werden. Der Bebauungsplan Nr. 9c, als 3. Abschnitt, soll die Voraussetzungen zur Bebauung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen, gewerblichen Bauflächen östlich der Ortslage „Sandkrug“ sowie den damit verbundenen Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft regeln. Es ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO geplant. Mit der Entwicklung des Gewerbegebietes verfolgt die Gemeinde unter dem Aspekt der Auslastung der vorhandenen Gewerbeflächen also insbesondere folgende Ziele: Die weitere Ansiedlung von Gewerbebetrieben und die Schaffung von gewerblichen Flächen für Betriebe, u.a. aus dem Gemeindegebiet, die einen Erweiterungs- oder Umsiedlungsbedarf haben.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 28.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9c für das Gewerbegebiet „Sandkrug – östlicher Teil“ gemäß § 2 und 8 BauGB beschlossen. Am 07.05.2020 hat die Gemeindevertretung den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9c gebilligt. Zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit hat der Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 07.07. bis zum 10.08.2020 öffentlich ausgelegen. Parallel dazu wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt.

Aufgrund der fortgesetzten Erschließungsplanung wurde das Regenrückhaltbecken im Entwurf im Vergleich zum Vorentwurf verschoben und in Richtung Nordosten vergrößert. Auf der Fläche werden außerdem ein Abwasserpumpwerk und eine Löschwasserzisterne untergebracht. Dadurch können 96 m³ Löschwasser vorgehalten werden. Der Straßenquerschnitt wurde im Ergebnis der Behördenbeteiligung angepasst, Sichtdreiecke und zu erhaltende Alleebäume wurden ergänzt.

Im Ergebnis der Behördenbeteiligung wurde darüber hinaus ein Lärmschutzgutachten hinsichtlich der schützenswerten Wohnbebauung in Sandkrug erstellt. Dazu und zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes mit der L 132 wurde eine Verkehrsanalyse erforderlich. Die Ergebnisse wurden in die Begründung eingearbeitet. Weiterhin sind Ergänzungen des Artenschutzfachbeitrages sowie zu Ausgleichsflächen und zum Bodenschutzkonzept in den Entwurf bzw. in den Umweltbericht eingeflossen.

Mit dem überarbeiteten Entwurf wurden die zweite Behördenbeteiligung und die öffentliche Auslegung durchgeführt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Aufgrund der Stellungnahme des Landkreises wurden Lärmschutzfestsetzungen in der Planzeichnung modifiziert. Inhaltlich ergibt sich daraus keine Änderung. Außerdem wurde als Ausgleich für den Eingriff in die Allee die Festsetzung einer Ausgleichspflanzung in den Plan aufgenommen. Der verbleibende Ausgleich erfolgt außerhalb des Plangebietes innerhalb der Allee am Erbsenkamp.

Der Umweltbericht, als gesonderter Teil der Begründung, legt die Belange des Natur- und Umweltschutzes dar. Gemäß §§ 2 (4) und 1 (6) Nr. 7 BauGB wurden die Resultate der Umweltprüfung sowie nach § 1a (3) BauGB die Ergebnisse der Eingriffsregelung aufgezeigt. Für den Bebauungsplan Nr. 9c der Gemeinde Papendorf wurden innerhalb des Umweltberichtes die ermittelten, voraussichtlichen Umwelt-auswirkungen auf Grundlage der Anlage 1 des BauGB beschrieben und bewertet.

Die Umweltprüfung für den vorliegenden Bebauungsplan kommt zu den nachfolgend zusammengefassten Ergebnissen:

In den übergeordneten Fachplanungen werden für das Plangebiet keine natur-schutzfachlichen Entwicklungsziele benannt. Die Planung folgt den Gewerbegebietsausweisungen des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde sowie dem weitgehenden Schutz der bestehenden Allee und der Eingrünung der geplanten Gewerbeflächen.

Die Biotopkartierung hat ergeben, dass von der Planung überwiegend Biotoptypen mit einer geringen Bedeutung betroffen sind.

Eine Ausnahme bilden zwei jüngere Ross-Kastanien, die innerhalb einer nach § 19 NatSchAG M-V gesetzlich geschützten Allee wachsen und im Bereich der künftigen Zufahrt stehen. Die Rodung der Bäume wurde nach Prüfung der Genehmigungsfähigkeit unter Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt. Als Ausgleich werden in der Nähe des Eingriffsortes zwei Linden gepflanzt.

In den anderen Bereichen des Plangebietes sind Schutzgutfunktionen mit über-wiegend geringer bis mittlerer Bedeutung betroffen. Die Festlegung einer Grundflächenzahl und die Festsetzung von Grünflächen minimieren diese Beeinträchtigungen. Gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen in Bezug auf den Immissionsschutz können durch die Festsetzungen gewahrt werden.

Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag kommt zu dem Ergebnis, dass keine empfindlichen Lebensräume von geschützten Arten von der Planung betroffen sind. Unter Einhaltung der im Plan aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände für Brutvögel ausgeschlossen werden. Da sich der Eingriff in die Allee nur auf den Bereich der Zufahrt beschränkt, wird ein Eingriff in vorhandene geschützte Niststätten sowie in potentielle Fledermausquartiere vermieden.

Der Eingriff in Natur und Landschaft wurde gemäß den Vorgaben der Hinweise zur Eingriffsregelung bilanziert. Dabei wurden auch voraussichtlich auftretende mittel-bare Beeinträchtigungen von Biotopen in der Umgebung in die Eingriffsbilanz ein-bezogen. Zur Kompensation werden innerhalb der Gemeinde Papendorf Ackerflächen in extensiv bewirtschaftete Mähwiesen und Weiden dauerhaft umgewandelt. Der bilanzierte Eingriff in Natur und Landschaft kann damit vollständig ausgeglichen werden.

Die vorliegende Planung sichert somit eine verträgliche, der Umgebung angepasste und nachhaltige Entwicklung, die den langfristigen städtebaulichen Zielen der Gemeinde Papendorf entspricht.

Gemeinde Papendorf, den 10.06.2021                                              Der Bürgermeister


Satzung hier als PDF-Dokument