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Gemeinde Pölchow – Außenbereichssatzung „An der Ziegelei“

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Pölchow öffentlich bekannt gemacht werden:

Außenbereichssatzung „An der Ziegelei“

hier: Aufstellungsbeschluss, Öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 (2) BauGB)

Die Gemeindevertretung Pölchow hat am 17.12.2013 beschlossen, für den für den Bereich „An der Ziegelei“, nördlich der Straße An der Ziegelei, westlich der Bahngleise Rostock – Schwaan und südlich der PV-Anlage eine Außenbereichssatzung aufzustellen. Mit der Satzung wird eine Erleichterung der Zulassung von Vorhaben, die Wohnzwecken oder kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen, angestrebt. Insbesondere soll eine Nachnutzung des ehemaligen Ziegeleigeländes definiert und eine Neuordnung des Altstandortes begünstigt werden.

Der Entwurf der Außenbereichssatzung „An der Ziegelei“ und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom 13.02.2014 bis zum 12.03.2014 im Amt Warnow West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zu dem Entwurf der Außenbereichssatzung sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar:

– Schalltechnische Untersuchung v. 16.09.2013 mit einer Ermittlung der Geräuschemissionen des Autobahn- und Schienenverkehrs, einer Bewertung hinsichtlich der Vereinbarkeit mit gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen und mit Empfehlungen über geeignete Lärmschutzvorkehrungen

– Natura 2000 – Vorprüfung vom 29.11.2013 mit einer Ermittlung der aufgrund der Außenbereichssatzung ermöglichten Wirkungen auf die Lebensraumtypen und Zielarten des FFH-Gebietes „Warnowtal mit kleinen Zuflüssen“ (DE2138-302) und des Vogelschutzgebietes „Warnowtal, Sternberger See und untere Mildenitz“ (DE2137-401) sowie einer Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen  einschließlich der Lebensräume der charakteristischen Arten aufgrund der Wirkfaktoren (Verträglichkeit der Außenbereichssatzung mit den Erhaltungszielen der benachbarten Natura 2000-Gebiete).

Kritzmow,  16.01.2014

U. Schenka
Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:         22.01.2014

abzunehmen ab:        06.02.2014            Dienstsiegel,  Unterschrift

abgenommen am:      ………………           Dienstsiegel,  Unterschrift