Gemeinde Pölchow – B-Plan Nr. 06 „Gutshof Wahrstorf“
hier: Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13a (2) i.V.m. § 3 (2) BauGB)
Die Gemeindevertretung Pölchow hat am 07.06.2011 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 06 „Gutshof Wahrstorf“ aufzustellen. Das Plangebiet liegt in Wahrstorf an der Nordseite des ehemaligen Gutshofes. Es beinhaltet die Flurstücke 18, 27, 28, 30, 31, 32, 33/1, 33/2, 33/3, 33/4, 33/5, 33/6 sowie den angrenzenden öffentlichen Bereich „Zum Gutshof“ in der Flur 2 der Gemarkung Wahrstorf und schließt eine ca. 2,2 ha große Fläche ein.Die Planung dient der Neuordnung der Nutzungsbrache zum Zwecke der Bebauung mit Einfamilienhäusern in ein- bis zweigeschossiger Bauweise.Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 06 und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom 14.03.2012 bis zum 14.04.2012 im Amt Warnow-West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Für die Öffentlichkeit besteht während der Auslegungsfrist die Möglichkeit, sich über die Ziele und Zwecke der Planung und ihre wesentlichen Auswirkungen zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf des Bebauungsplans können während dieser Zeit von jedermann schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt; von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird abgesehen. |
Kritzmow, den 02.03.2012
U. Schenka
Bürgermeister