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Gemeindewahlbehörde – Mandatsverzicht in der Gemeinde Kritzmow

Die Gemeindewahlleiterin
Mandatsverzicht eines Gemeindevertreters in der Gemeinde Kritzmow

Herr Heinz Bath hat am 05.06.2014 den Verzicht seines Mandates als Gemeindevertreter der Gemeinde Kritzmow erklärt.

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit § 34 Landes- und Kommunalwahlgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist der Sitz von Herrn Bath auf Herrn Fred Retzlaff übergegangen, da Herr Retzlaff die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Freien Wählergemeinschaft Kritzmow ist.

Hildegard Schulz
Gemeindewahlleiterin