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Gemeindewahlbehörde – Gemeinsame Wahlbekanntmachung

Gemeinsame Wahlbekanntmachung

 

1.         Am 22. September 2013 finden zeitgleich die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag sowie die Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Rostock statt.

 

            Die gemeinsame Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.

2.         Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen ist in folgende 4 Wahlbezirke eingeteilt:

 

Wahlbezirk

Abgrenzung des Wahlbezirks

Lage des Wahlraums

01

Straßen: An der Festwiese, Bergstraße, Driftenweg, Feldweg, Froschweg, Ganterstraat, Gauswisch, Gewerbeallee, Gösselweg, Nordstraße, Querstraße, Seesternweg, Steinbecker Weg, Strandweg, Waldweg, Zu den Teichen

Gemeindezentrum

Elmenhorst

Gewerbeallee 45

18107 Elmenhorst/Lichtenhagen

Der Wahlraum ist barrierefrei zugänglich.

02

Straßen: An de Wieden, An der Alten Molkerei, Bachweg, Bungalows. Am Ostseestrand, Hauptstraße, Immenrump, Lütten Kamp, Nienhäger Weg, Pappelweg, Rosenwinkel, Rotkehlchenweg, Sanddornweg, Schulweg, Seeigelweg, Seenadelweg, Seenelkenweg, Seeschwalbenweg, Wiedenfläut

Gemeindezentrum

Elmenhorst

Gewerbeallee 45

18107 Elmenhorst/Lichtenhagen

Der Wahlraum ist barrierefrei zugänglich

03

Straßen: Admannshäger Weg, Am Dorfteich, Birkenholt, Eschenholt, Haselhof, Kattenstiert, Ligusterhof, Quittenhof, Rotdornhof, Schlehenhof, Weigelienhof, Weißdornhof, Zu den Tannen, Zum Wiesengrund

Grundschule Lichtenhagen

Lichtenhagen

Dorfstraße 40

18107 Elmenhorst/Lichtenhagen

Der Wahlraum ist barrierefrei zugänglich

04

Straßen: Ahrensholt, Am Anger, Am Reitplatz, An Backhus, Berberitzenweg, Buchenholt, Dorfstraße, Evershäger Weg, Fliederhof, Fuchsienhof, Hainbuchenweg, Hortensienhof, Jasminhof, Klein Lichtenhäger Weg, Lindenholt, Lütter Weg, Mispelhof, Rosenhof, Schneeballhof, Sievershäger Weg, Sonnenweg, Teichweg

Grundschule Lichtenhagen

Lichtenhagen

Dorfstraße 40

18107 Elmenhorst/Lichtenhagen

Der Wahlraum ist barrierefrei zugänglich

 

Die Gemeinde Kritzmow ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt:

 

Wahlbezirk

Abgrenzung des Wahlbezirks

Lage des Wahlraums

01

Klein Schwaß

Groß Schwaß

Feuerwehrgerätehaus

Klein Schwaß

Wilsener Str. 2

18198 Kritzmow

Der Wahlraum ist nicht barrierefrei zugänglich.

02

Kritzmow

Wohngebiet Weitenmoor

Klein Stove

Bibliothek Gemeinde

Schulweg 1

18198 Kritzmow

Der Wahlraum ist nicht barrierefrei zugänglich.

03

Kritzmow

ohne WG Weitenmoor

Speiseraum Gemeinde

Schulweg 1

18198 Kritzmow

Der Wahlraum ist barrierefrei zugänglich.

 

Die Gemeinde Lambrechtshagen ist in folgende 2 Wahlbezirke eingeteilt:

 

Wahlbezirk

Abgrenzung des Wahlbezirks

Lage des Wahlraums

01

Straßen: Ahornweg, Allershäger Straße, Alte Dorfstraße, Alte Gärtnerei, Ausbau, Bauernreihe, Birkenweg, Buchenweg, Dorfstraße, In de Wischen, Kirchstieg, Lindenanger, Lindenweg, Ostsee-Park-Straße, Rotbäkaue, Tannenweg, Lambrechtshäger Straße

Gemeindezentrum

Allershäger Str. 1a

18069 Lambrechtshagen

Der Wahlraum ist barrierefrei zugänglich.

02

Straßen: Alt Sievershagen, Alter Sportplatz, Am Dorfteich, Am Soll, Erholungsgebiet Vorweden, Fulgen, Gockelgasse, Hahnenkamp, Hennenhof, Hühnertwiete, Kükensteg, Mönkwedener Weg, Rostocker Straße, Schulweg, Siedlungsweg, Steinfulgen, Zu den Weiden

Gemeindezentrum

Allershäger Str. 1a

18069 Lambrechtshagen

Der Wahlraum ist barrierefrei zugänglich.

 

 

Die Gemeinde Papendorf ist in folgende 2 Wahlbezirke eingeteilt:

 

Wahlbezirk

Abgrenzung des Wahlbezirks

Lage des Wahlraums

01

Groß Stove

Niendorf

Sildemow: WG Sildemow, Am Schlosspark, Gutshof 

Gutshaus Groß Stove

Landgut 1

18059 Papendorf

Der Wahlraum ist nicht  barrierefrei zugänglich.

02

Papendorf

Gragetopshof

Sildemow: ohne WG Sildemow, Am Schlosspark und Gutshof

Mehrgenerationenhaus

Alte Schule 1

18059 Papendorf

Der Wahlraum ist barrierefrei zugänglich.

 

 

Die Gemeinde Pölchow bildet 1 Wahlbezirk:

 

Wahlbezirk

Abgrenzung des Wahlbezirks

Lage des Wahlraums

01

Pölchow

Wahrstorf

Huckstorf

Gemeindesaal Wahrstorf

Zum Gutshof 1

18059 Pölchow

Der Wahlraum ist barrierefrei zugänglich.

 

 Die Gemeinde Stäbelow bildet 1 Wahlbezirk:

 

Wahlbezirk

Abgrenzung des Wahlbezirks

Lage des Wahlraums

01

Stäbelow

Wilsen

Bliesekow

Gemeindehaus

Schulweg 5

18198 Stäbelow

Der Wahlraum ist barrierefrei zugänglich.

 

 

Die Gemeinde Ziesendorf bildet 1 Wahlbezirk:

 

Wahlbezirk

Abgrenzung des Wahlbezirks

Lage des Wahlraums

01

Ziesendorf

Buchholz

Buchholz-Heide

Fahrenholz

Nienhusen

Feuerwehrgerätehaus

Dorfplatz 5b

18059 Ziesendorf

Der Wahlraum ist barrierefrei zugänglich.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 31.08.2013 zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände treten am 22.09.2013 um 16.00 Uhr zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses der Bundestagswahl im Sitzungszimmer des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow zusammen.

4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Den Wahlberechtigten wird empfohlen zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass mitzubringen, da sie sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen haben.

Die Wahlbenachrichtigung verbleibt beim Wahlberechtigten. Sie ist im Falle einer Stichwahl bei der Wahl der Landrätin/des Landrates erneut dem Wahlvorstand vorzulegen.

Jede wahlberechtigte Person erhält für die Bundestagswahl und für die Landratswahl, für die sie wahlberechtigt ist, Stimmzettel. Die Stimmzettel können von der wahlberechtigten Person in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem dafür vorgesehenen besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Es ist darauf zu achten, dass die Stimmzettel getrennt gefaltet und nicht ineinander gelegt werden dürfen.

Sehbehinderte wahlberechtigte Personen können sich bei der Bundestagswahl zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Stimmzettelschablone bedienen. Die Stimmzettelschablone ist von den Wahlberechtigten für die Stimmabgabe im Wahlraum persönlich mitzubringen.
Zur Stimmabgabe bei der Landratswahl ist die Verwendung von Stimmzettelschablonen für Sehbehinderte nicht gegeben. Gemäß § 34 Abs. 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung können Sehbehinderte eine andere Person, deren Hilfe sie sich bei der Stimmabgabe bedienen wollen, bestimmen. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wahlberechtigten zu beschränken.
Hilfspersonen, die auch Mitglied des Wahlvorstandes sein können, sind nach § 2 Absatz 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung zur Geheimhaltung verpflichtet.

4.1 Wahl zum Deutschen Bundestag

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine
Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreisfür die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils dieNamen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von derParteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Wahl der Landrätin/des Landrates

Gewählt wird mit orangenen Stimmzetteln. Jedem Wahlberechtigten wird im Wahlraum ein Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält unter fortlaufender Nummer die im Wahlgebiet zugelassenen

Wahlvorschläge unter Angabe von Namen und Kurzbezeichnung der Parteien bzw. Wählergruppen oder die Bezeichnung „Einzelbewerber“ oder „Einzelbewerberin“ sowie den Namen jeder Bewerbung. Rechts neben dem Namen einer jeden Bewerbung befindet sich ein Kreis für die Kennzeichnung. Der Wahlberechtigte gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel mit mehreren Bewerbungen durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerbung die Stimme gelten soll. Der gekennzeichnet und gefaltete Stimmzettel ist von dem Wahlberechtigten in die Wahlurne zu legen.

5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlichJedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

6. Wahlberechtigte mit Wahlschein/en und Briefwahlunterlagen haben bei den zeitgleichen Wahlen nachfolgende Besonderheiten zu beachten:

6.1 Wahlberechtigte die eine weißen Wahlschein für die Bundestagswahl haben, können an der Wahl im Wahlkreis 14 Rostock – Landkreis Rostock II in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.
6.2 Wahlberechtigte die einen gelben Wahlschein für die Landratswahl haben, können an der Wahl in dem Wahlgebiet, für das der Wahlschein gilt (Wahlkreisnummer: 72)

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindewahlbehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht für die Bundestags- und Landratswahl jeweils nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

Kritzmow, 06.08.2013

 

Gerhard Matthies
Gemeindewahlbehörde