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Information für die Anwohner zum Winterdienst

In Vorbereitung der Winterdienstsaison 2024/2025 (vom 01.11. – 31.03.) weisen wir schon jetzt darauf hin, dass Sie laut geltender Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde die Pflicht haben, den Ihrem Grundstück anliegenden öffentlichen Gehweg auf 1,50 m Breite stets unverzüglich von Schnee zu befreien und bei Glätte abzustumpfen.

Dies gilt:

werktags von 7.00 – 20.00 Uhr,

sonn- und feiertags von 8.00 – 20.00 Uhr.

Bei nicht im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführten Straßen bzw. bei Stichstraßen gilt die o. g. Verpflichtung zudem auch jeweils für die Hälfte der Fahrbahn. Eine hiervon abweichende Stichstraßenregelung gibt es allerdings in der Gemeinde Papendorf.

Bitte kommen Sie Ihrer Pflicht entsprechend nach. Sie gewährleisten damit, dass alle Bürger diese Verkehrswege sicher nutzen können. Bei Nichteinhaltung der in der Straßenreinigungssatzung getroffenen Festlegungen, ist die Verwaltung verpflichtet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten, was ausdrücklich nicht angestrebt ist.

Die aktuellen Straßenreinigungssatzungen inkl. des Straßenreinigungsverzeichnisses finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik „Satzungen der Gemeinden“.

 

FB Bauverwaltung