In Vorbereitung der Winterdienstsaison 2010/2011 weisen wir schon jetzt darauf hin, dass Sie laut geltender Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde die Pflicht haben, den Ihrem Grundstück anliegenden öffentlichen Gehweg auf 1,50 m Breite stets unverzüglich von Schnee zu befreien und bei Glätte abzustumpfen (kein Salz).
Dies gilt:
werktags von 7.00 – 20.00 Uhr,
sonn- und feiertags von 8.00 – 20.00 Uhr.
Bei nicht im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführten Straßen bzw. bei Stichstraßen gilt die o. g. Verpflichtung zudem auch jeweils für die Hälfte der Fahrbahn.
Bitte kommen Sie Ihrer Pflicht entsprechend nach. Sie ersparen sich damit die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren und uns damit eine Vorgehensweise, die wir ausdrücklich nicht anstreben.
Die aktuellen Straßenreinigungssatzungen inkl. des Straßenreinigungsverzeichnisses finden Sie im Internet unter http://www.amt-warnow-west.de/_satzungen_amt.php.
In diesem Zusammenhag wird darauf hingewiesen, dass die Straßenreinigungspflicht auch die Entfernung von Laub und Unkräutern beinhaltet.
Kritzmow, den 16.09.2010
M. Puchtinger
Straßenverwaltung