Auf der Grundlage des § 50 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 8.Juni 2004, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow in der Sitzung am 14.09.2010 folgende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:
Es erhöhen sich
1. die Einnahmen und Ausgaben
des Verwaltungshaushalts je um 9.800,00 EUR auf 787.400,00 EUR
des Vermögenshaushalts je um 35.000,00 EUR auf 449.000,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) unverändert 180.000,00 EUR auf 180.000,00 EUR
davon für Zwecke der Umschuldung unverändert 180.000,00 EUR auf 180.000,00 EUR
3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen um EUR auf EUR
Es vermindern sich
1. die Einnahmen und Ausgaben
des Verwaltungshaushalts je um EUR auf EUR
des Vermögenshaushalts je um EUR auf EUR
2. der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung)
um EUR auf EUR
3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen um EUR auf EUR
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 78.740,00 EUR
(bisher: 77.760,00 EUR ) festgesetzt.
§ 3
Information zu den Hebesätzen
Die Hebesätze für die Realsteuern und Gewerbesteuer sind in der Hebesatz-Satzung beschlossen.
Steuerart gegenüber bisher v.H. auf nunmehr v.H.
Steuer A 250 250
Steuer B 350 350
Gewerbesteuer 300 300
Die Amtsumlage wird auf 14,82 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.
Die Umlagegrundlage für die Amtsschulumlage der Warnowschule Papendorf sind die Schülerzahlen (58 Schüler). Sie beträgt 940,59 EUR pro Schüler.
Die Gemeinde Pölchow beteiligt sich an den Zweckausgaben des Bauhofes nach folgender Umlagegrundlage:
1. Personalausgaben (für Vorarbeiter, weitere Stammkräfte usw.), Ausgaben für Sachausstattung und den laufenden Betrieb in der Gemeinde vor Ort (Vorortkosten)
– nach den jeweils in der Gemeinde entstandenen Ausgaben
– unberücksichtigt sollen Vertretung, gemeindeübergreifende Einsätze etc. bleiben
2. Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes (Gemeinschaftskosten)
– 1/6 der Kosten
Die Gemeinde Pölchow beteiligt sich an den Zweckausgaben des Bauhofes nach folgender Umlagegrundlage:
Ausgaben für gemeindeübergreifend genutzte Sachausstattung und laufenden Betrieb (Gemeinschaftskosten)
– 1/5 der Kosten
Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 48 Abs. 3 der Kommunalverfassung unter dem Hinweis, dass der
Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2010 in der Zeit
vom 11.10.2010 bis 22.10.2010
je einschließlich im Amt Warnow West in Kritzmow, Zimmer 2.16, während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist.
Die Nachtragssatzung wird der Rechtsaufsichtsbehörde Landkreis Bad Doberan angezeigt.
Kritzmow, den 27.09.2010
Ort, Datum
U. Schenka
Bürgermeister