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Gemeinde Pölchow – Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2010

Auf der Grundlage des § 50 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 8.Juni 2004, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow in der Sitzung am 14.09.2010 folgende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:

Es erhöhen sich

1. die Einnahmen und Ausgaben

des Verwaltungshaushalts je                                                       um     9.800,00       EUR auf      787.400,00           EUR

des Vermögenshaushalts je                                                         um   35.000,00       EUR auf     449.000,00            EUR

2. der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

(Kreditermächtigung)                                                     unverändert  180.000,00     EUR auf       180.000,00          EUR

davon für Zwecke der Umschuldung                             unverändert  180.000,00     EUR auf      180.000,00           EUR

3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen            um                          EUR auf                                   EUR

Es vermindern sich

1. die Einnahmen und Ausgaben

des Verwaltungshaushalts je                                                       um                          EUR auf                                    EUR

des Vermögenshaushalts je                                                         um                          EUR auf                                   EUR

2. der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

(Kreditermächtigung)

um                          EUR auf                                   EUR

3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen            um                          EUR auf                                   EUR

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird                                                                           auf          78.740,00           EUR

(bisher:  77.760,00 EUR      ) festgesetzt.

§ 3

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern und Gewerbesteuer sind in der Hebesatz-Satzung beschlossen.

Steuerart              gegenüber bisher v.H.                                       auf nunmehr v.H.

Steuer A                               250                                                                        250

Steuer B                                350                                                                        350

Gewerbesteuer                  300                                                                        300

Die Amtsumlage wird auf 14,82 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.

Die Umlagegrundlage für die Amtsschulumlage der Warnowschule Papendorf sind die Schülerzahlen (58 Schüler). Sie beträgt 940,59 EUR pro Schüler.

Die Gemeinde Pölchow beteiligt sich an den Zweckausgaben des Bauhofes nach folgender Umlagegrundlage:

1. Personalausgaben (für Vorarbeiter, weitere Stammkräfte usw.), Ausgaben für Sachausstattung und den laufenden Betrieb in der Gemeinde vor Ort (Vorortkosten)

– nach den jeweils in der Gemeinde entstandenen Ausgaben

– unberücksichtigt sollen Vertretung, gemeindeübergreifende Einsätze etc. bleiben

2. Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes (Gemeinschaftskosten)

– 1/6 der Kosten

Die Gemeinde Pölchow beteiligt sich an den Zweckausgaben des Bauhofes nach folgender Umlagegrundlage:

Ausgaben für gemeindeübergreifend genutzte Sachausstattung und laufenden Betrieb (Gemeinschaftskosten)

– 1/5 der Kosten

Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 48 Abs. 3 der Kommunalverfassung unter dem Hinweis, dass der

Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2010 in der Zeit

vom  11.10.2010 bis  22.10.2010

je einschließlich im Amt Warnow West in Kritzmow, Zimmer 2.16, während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist.

Die Nachtragssatzung wird der Rechtsaufsichtsbehörde Landkreis Bad Doberan angezeigt.

Kritzmow, den 27.09.2010

Ort, Datum

U. Schenka

Bürgermeister

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