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Information zur Grünschnittentsorgung

Die Gemeinde Stäbelow unterhält in Wilsen, Konower Weg einen Lagerplatz. Dieser Lagerplatz ist ab sofort für die öffentliche Nutzung gesperrt und nur noch dem Amtsbauhof vorbehalten.

Der v. g. Lagerplatz ist bislang durch die Einwohner zur Grünschnittentsorgung mitbenutzt worden. Dies hat wegen der Menge und der Verbringung auch anderer nichtorganischer Abfälle zu einer Mehrbelastung geführt. Der mit einem öffentlichen Lagerplatz zum Zwecke der Verwertung/Entsorgung verbundene Überwachungs- und Kostenaufwand kann durch die Gemeinde nicht geleistet werden. Auch ist eine zentrale Verbrennung durch die Gemeinde bzw. den Bauhof nicht zulässig.

Grundsätzlich gilt aber auch noch Folgendes:

Mit der Pflanzenabfallverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die Entsorgung pflanzlicher und kompostierbarer Stoffe außerhalb von Anlagen geregelt. Dies kann durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder durch Kompostieren erfolgen.

Das Verbrennen der Pflanzenabfällen aus nicht gewerblich genutzten, d.h. privaten Grundstücken ist grundsätzlich verboten, aber ausnahmsweise unter den folgenden Bedingungen zulässig, wenn
-das Verrotten auf dem eigenem Grundstück oder einem gemeinsamen Kompostplatz nicht möglich oder nicht zumutbar ist und
-die Nutzung des vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durch Abfallsatzung des Landkreises angebotenen Entsorgungssystems (Biotonne) ebenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Wenn man nicht selbst kompostiert oder eine braune Tonne bestellt wird besteht in der Regel jedoch immer noch die Möglichkeit die Pflanzenabfälle persönlich zu einem zugelassenen Entsorgungsunternehmen zu fahren oder sich gemeinschaftlich mit Nachbarn auch einen Container zu ordern.

Soweit also nicht anders bestimmt, können pflanzliche Abfälle beschränkt auf die Monate März und Oktober und werktags während zwei Stunden täglich in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr verbrannt werden. Die Verbrennung muss auch auf dem eigenen Gartengrundstück und nicht auf öffentlichen Flächen erfolgen.

J. Schlötels

Amt Warnow-West

Bauverwaltung

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