Wohngeld beantragen

Wer bekommt Wohngeld?

Euro ScheineMenschen mit wenig Geld können Wohngeld bekommen. Das steht im Wohngeld-Gesetz. Für Wohngeld stellen Sie einen Antrag bei der Wohngeld-Stelle. Die Wohngeld-Stelle entscheidet, ob Sie Wohngeld bekommen.
Dabei sind 3 Dinge wichtig:
1. Wie viel Geld man verdient.
2. Wie hoch die monatliche Miete ist.
3. Wie viel Personen in der Familie leben.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Dann prüft die Wohngel-Behörde Ihren Antrag. Erst dann können Sie Wohngeld bekommen.

Wer bezahlt das Wohngeld?

Das Wohngeld wird vom Staat bezahlt. Und von den einzelnen Bundes-Ländern in Deutschland. Die Regeln für das Wohngeld stehen im Wohngeld-Gesetz.

Was müssen Sie ins Amt mitbringen?

Sie müssen die Unterlagen über das Einkommen von allen, die in Ihrem Haushalt leben mitbringen.

Solche Unterlagen sind zum Beispiel:

Bescheid über Arbeitslosengeld 1
Bescheid über Arbeitslosengeld 2
Renten-Bescheid
Lohn-Abrechnung mit Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
Krankengeld
Unterhalt

Bringen Sie alle Unterlagen mit. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter macht Kopien von den Unterlagen. Dann bekommen Sie die Unterlagen zurück.

Sie haben Fragen zum Wohngeld oder brauchen Hilfe bei den Formularen?

Zögern Sie nicht. Vereinbaren Sie einen Termin in der Wohngeld-Behörde im Amt Warnow-West.

Antrag abgebenFür Wohngeld müssen Sie einen Antrag stellen. Der Antrag ist ein Formular. Sie bekommen das Formular bei der Wohngeld-Behörde im Amt Warnow-West oder im Internet:

Hier finden Sie alle Formulare zum Thema Wohngeld.
Hinweis: Dieser Link führt Sie auf die Internet-Seite der Landes-Regierung Mecklenburg-Vorpommern.

Ihre Ansprechpartnerin im Amt.

Haben Sie Frage oder
benötigen Sie Hilfe?

Ihre Ansprech-Partnerin zum Thema Wohngeld ist:
Frau Liptow
Telefon: 038207 – 633 59
E-Mail: n.liptow@warnow-west.de

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