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Öffentliche Bekanntmachung

Das Amt Warnow-West gibt bekannt, dass nachfolgend aufgeführte Ausnahme-genehmigungen zur Gewährung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen nach § 46 Abs. 1

Nr. 11 Straßenverkehrsordnung einschließlich des dazugehörenden blauen „Parkausweises für Behinderte“ hiermit für ungültig erklärt werden:

 

Ausnahmegenehmigung Nr. 01/2020

ausgestellt am 14.01.2020 durch Amt Warnow-West

befristet gültig bis 31.12.2024

 

Ausnahmegenehmigung Nr. 10/2020

ausgestellt am 04.06.2020 durch Amt Warnow-West

befristet gültig bis 31.12.2021

 

 

Kritzmow, 21.05.2021

 

Fachbereich Bürgerdienste