Öffentliche Bekanntmachung
Das Amt Warnow-West gibt bekannt, dass nachfolgend aufgeführte Ausnahme-genehmigungen zur Gewährung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen nach § 46 Abs. 1
Nr. 11 Straßenverkehrsordnung einschließlich des dazugehörenden blauen „Parkausweises für Behinderte“ hiermit für ungültig erklärt werden:
Ausnahmegenehmigung Nr. 01/2020
ausgestellt am 14.01.2020 durch Amt Warnow-West
befristet gültig bis 31.12.2024
Ausnahmegenehmigung Nr. 10/2020
ausgestellt am 04.06.2020 durch Amt Warnow-West
befristet gültig bis 31.12.2021
Kritzmow, 21.05.2021
Fachbereich Bürgerdienste