Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow
Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 (Nr. 124-21/18) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 125-21/18) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow hat in ihrer Sitzung am 28.11.2018 den Jahresabschluss 2014 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2014 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Er liegt zusammen mit dem abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.
Hans-Werner Bull
Bürgermeister
Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.