Hierzu legen Sie bitte für jede zu meldende Person folgende Unterlagen vor:
– Wohnungsgeberbestätigung (Vordruck hier)
– Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe
– Geburtsurkunden im Original
Gleiches gilt auch bei der Anmeldung einer Nebenwohnung.
Formular Vollmacht zur An-/Ummeldung
Vordruck Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Umzug Kind
Fristen
Anmeldefrist: spätestens 2 Wochen nach Wohnungsbezug
Gebühren
Anmeldungen und Ummeldungen sind gebührenfrei.
Checkliste
Abmeldung
Ziehen Sie innerhalb von Deutschland um, brauchen Sie sich beim bisherigen Wohnort nicht abmelden. Abmeldepflicht besteht weiterhin für Nebenwohnungen, beim Wegzug ins Ausland und wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht. Eine Abmeldung der Nebenwohnung müssen Sie in der Hauptwohnsitzgemeinde vornehmen lassen. Abmeldungen müssen laut Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Onlineabmeldung einer Nebenwohnung