ungültig erklärte Ausnahmegenehmigung zur Gewährung einer Parkerleichterung
Öffentliche Bekanntmachung
Das Amt Warnow-West gibt bekannt, dass nachfolgend aufgeführte Ausnahme-genehmigungen zur Gewährung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen nach § 46 Abs. 1
Nr. 11 Straßenverkehrsordnung einschließlich des dazugehörenden blauen „Parkausweises für Behinderte“ hiermit für ungültig erklärt werden:
Ausnahmegenehmigung Nr. 03/17
ausgestellt am 06.04.2017 durch Amt Warnow-West
befristet gültig bis 30.04.2022
Ausnahmegenehmigung Nr. 09/2018
ausgestellt am 29.06.2018 durch Amt Warnow-West
befristet gültig bis 31.05.2023
Kritzmow, 07.02.2020
Fachbereich Bürgerdienste