Wahlbekanntmachung
Die nachfolgende Bekanntmachung entfaltet ihre Wirksamkeit, sofern zur Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Rostock entsprechend der Regelungen des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V eine Stichwahl erforderlich wird. Auf die entsprechende Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Landkreises Rostock ist zu achten.
1. Am 06. Oktober 2013 findet die
Stichwahl zur Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Rostock
statt.
Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.
2.
Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen ist in folgende 4 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk | Abgrenzung des Wahlbezirks | Lage des Wahlraums |
01 |
Straßen: An der Festwiese, Bergstraße, Driftenweg, Feldweg, Froschweg, Ganterstraat, Gauswisch, Gewerbeallee, Gösselweg, Nordstraße, Querstraße, Seesternweg, Steinbecker Weg, Strandweg, Waldweg, Zu den Teichen | GemeindezentrumElmenhorst
Gewerbeallee 45 18107 Elmenhorst/Lichtenhagen Der Wahlraum ist barrierefrei zugänglich. |
02 |
Straßen: An de Wieden, An der Alten Molkerei, Bachweg, Bungalows. Am Ostseestrand, Hauptstraße, Immenrump, Lütten Kamp, Nienhäger Weg, Pappelweg, Rosenwinkel, Rotkehlchenweg, Sanddornweg, Schulweg, Seeigelweg, Seenadelweg, Seenelkenweg, Seeschwalbenweg, Wiedenfläut | GemeindezentrumElmenhorst
Gewerbeallee 45 18107 Elmenhorst/Lichtenhagen Der Wahlraum ist barrierefrei zugänglich |
03 |
Straßen: Admannshäger Weg, Am Dorfteich, Birkenholt, Eschenholt, Haselhof, Kattenstiert, Ligusterhof, Quittenhof, Rotdornhof, Schlehenhof, Weigelienhof, Weißdornhof, Zu den Tannen, Zum Wiesengrund | Grundschule LichtenhagenLichtenhagen
Dorfstraße 40 18107 Elmenhorst/Lichtenhagen Der Wahlraum ist barrierefrei zugänglich |
04 |
Straßen: Ahrensholt, Am Anger, Am Reitplatz, An Backhus, Berberitzenweg, Buchenholt, Dorfstraße, Evershäger Weg, Fliederhof, Fuchsienhof, Hainbuchenweg, Hortensienhof, Jasminhof, Klein Lichtenhäger Weg, Lindenholt, Lütter Weg, Mispelhof, Rosenhof, Schneeballhof, Sievershäger Weg, Sonnenweg, Teichweg | Grundschule LichtenhagenLichtenhagen
Dorfstraße 40 18107 Elmenhorst/Lichtenhagen Der Wahlraum ist barrierefrei zugänglich |
Die Gemeinde Kritzmow ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk | Abgrenzung des Wahlbezirks | Lage des Wahlraums |
01 |
Klein SchwaßGroß Schwaß | FeuerwehrgerätehausKlein Schwaß
Wilsener Str. 2 18198 Kritzmow Der Wahlraum ist nicht barrierefrei zugänglich. |
02 |
KritzmowWohngebiet Weitenmoor
Klein Stove |
Bibliothek GemeindeSchulweg 1
18198 Kritzmow Der Wahlraum ist nicht barrierefrei zugänglich. |
03 |
Kritzmowohne WG Weitenmoor | Speiseraum GemeindeSchulweg 1
18198 Kritzmow Der Wahlraum ist barrierefrei zugänglich. |
Die Gemeinde Lambrechtshagen ist in folgende 2 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk | Abgrenzung des Wahlbezirks | Lage des Wahlraums |
01 |
Straßen: Ahornweg, Allershäger Straße, Alte Dorfstraße, Alte Gärtnerei, Ausbau, Bauernreihe, Birkenweg, Buchenweg, Dorfstraße, In de Wischen, Kirchstieg, Lindenanger, Lindenweg, Ostsee-Park-Straße, Rotbäkaue, Tannenweg, Lambrechtshäger Straße | GemeindezentrumAllershäger Str. 1a
18069 Lambrechtshagen Der Wahlraum ist barrierefrei zugänglich. |
02 |
Straßen: Alt Sievershagen, Alter Sportplatz, Am Dorfteich, Am Soll, Erholungsgebiet Vorweden, Fulgen, Gockelgasse, Hahnenkamp, Hennenhof, Hühnertwiete, Kükensteg, Mönkwedener Weg, Rostocker Straße, Schulweg, Siedlungsweg, Steinfulgen, Zu den Weiden | GemeindezentrumAllershäger Str. 1a
18069 Lambrechtshagen Der Wahlraum ist barrierefrei zugänglich. |
Die Gemeinde Papendorf ist in folgende 2 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk | Abgrenzung des Wahlbezirks | Lage des Wahlraums |
01 |
Groß StoveNiendorf
Sildemow: WG Sildemow, Am Schlosspark, Gutshof |
Gutshaus Groß StoveLandgut 1
18059 Papendorf Der Wahlraum ist nicht barrierefrei zugänglich. |
02 |
PapendorfGragetopshof
Sildemow: ohne WG Sildemow, Am Schlosspark und Gutshof |
MehrgenerationenhausAlte Schule 1
18059 Papendorf Der Wahlraum ist barrierefrei zugänglich. |
Die Gemeinde Pölchow bildet 1 Wahlbezirk:
Wahlbezirk | Abgrenzung des Wahlbezirks | Lage des Wahlraums |
01 |
PölchowWahrstorf
Huckstorf |
Gemeindesaal WahrstorfZum Gutshof 1
18059 Pölchow Der Wahlraum ist barrierefrei zugänglich. |
Die Gemeinde Stäbelow bildet 1 Wahlbezirk:
Wahlbezirk | Abgrenzung des Wahlbezirks | Lage des Wahlraums |
01 |
StäbelowWilsen
Bliesekow |
GemeindehausSchulweg 5
18198 Stäbelow Der Wahlraum ist barrierefrei zugänglich. |
Die Gemeinde Ziesendorf bildet 1 Wahlbezirk:
Wahlbezirk | Abgrenzung des Wahlbezirks | Lage des Wahlraums |
01 |
ZiesendorfBuchholz
Buchholz-Heide Fahrenholz Nienhusen |
FeuerwehrgerätehausDorfplatz 5b
18059 Ziesendorf Der Wahlraum ist barrierefrei zugänglich. |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 21. bis 31. August übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände für die Stichwahl der Landrätin/des Landrates treten am Wahltag um 16.00 Uhr zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses im Sitzungszimmer des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Den Wahlberechtigten wird empfohlen zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass mitzubringen, da sie sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen haben.
Jede wahlberechtigte Person erhält für die Stichwahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Rostock einen amtlichen Stimmzettel. Der Stimmzettel muss von der wahlberechtigten Person in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
Zur Stimmabgabe bei der Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Rostock ist die Verwendung von Stimmzettelschablonen für Sehbehinderte nicht gegeben. Gemäß § 34 Absatz 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung können Sehbehinderte eine andere Person, deren Hilfe sie sich bei der Stimmabgabe bedienen wollen, bestimmen.
Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wahlberechtigten zu beschränken. Hilfspersonen, die auch Mitglied des Wahlvorstandes sein können, sind nach § 2 Absatz 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung zur Geheimhaltung verpflichtet.
4.Stichwahl der Landrätin/des Landrates
Gewählt wird mit amtlichen orangen Stimmzetteln. Jedem Wahlberechtigten wird im Wahlraum ein Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält die im Wahlgebiet für die Stichwahl zugelassenen Wahlvorschläge unter Angabe von Namen und Kurzbezeichnung der Parteien bzw. Wählergruppen oder die Bezeichnung „Einzelbewerber“ oder „Einzelbewerberin“ sowie den Namen jeder Bewerbung bzw. die Bezeichnung „Einzelbewerber“ Unter dem Namen jedes Bewerbers befindet sich jeweils ein Kreis für die Kennzeichnung.
Die wahlberechtigte Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerbung die Stimme gelten soll.
Der gekennzeichnete und gefaltete Stimmzettel ist von der wahlberechtigten Person in die Wahlurne zu legen.
5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung de Wahlergebnisses im Wahlbezirk ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
6. Wahlberechtigte mit Wahlschein und Briefwahlunterlagen haben bei der Stichwahl der Landrätin/des Landrates nachfolgende Besonderheiten zu beachten:
6.1 Für Wahlberechtigte, die für die Hauptwahl einen Wahlschein erhalten haben, wird nach § 20 Abs. 3 LKWO M-V für die Stichwahl wiederum ein Wahlschein ausgestellt. Darüber hinaus können Wahlscheine von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 04. Oktober 2013, 12.00 Uhr (2. Tag vor der Wahl) bei der Gemeindewahlbehörde mündlich (nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum zweiten Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss den unterschriebenen Wahlscheinantrag oder eine schriftliche Vollmacht der vertretenen Person vorlegen. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6.2 Wähler die einen gelben Wahlschein für die Stichwahl haben, können an der Wahl
– der Landrätin/des Landrates in dem Wahlgebiet. für das der Wahlschein gilt,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
6.3 Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht für die Stichwahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Rostock nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Kritzmow, 09. September 2013
Gerhard Matthies
Gemeindewahlbehörde