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Wahlbekanntmachung zur Landratswahl 2020

Wahlbekanntmachung
zur Landratswahl im Landkreis Rostock 

am Datum

06.09.2020

von 8.00 bis 18.00 Uhr

und für eine eventuelle Stichwahl  

am Datum

20.09.2020

von 8.00 bis 18.00 Uhr

 

 
1. Die Gemeinde Name

Elmenhorst/Lichtenhagen

bildet zwei Wahlbezirke.

Wahlbezirk 2001:     Gemeindezentrum Elmenhorst, Gewerbeallee 45, 18107 Elmenhorst/Lichtenhagen
Dieser Wahlraum ist teilweise barrierefrei zugänglich.

Wahlbezirk 2002:    Sporthalle Lichtenhagen, An Backhus 7, 18107 Elmenhorst/Lichtenhagen
Dieser Wahlraum ist teilweise barrierefrei zugänglich.

 

    Die Gemeinde Name

Kritzmow

bildet zwei Wahlbezirke.

Wahlbezirk 6001:    Regenbogenkinder Grundschule, Schulweg 1d, 18198 Kritzmow
Dieser Wahlraum ist teilweise barrierefrei zugänglich.

Wahlbezirk 6002:    Regenbogenkinder Grundschule, Schulweg 1d, 18198 Kritzmow
Dieser Wahlraum ist teilweise barrierefrei zugänglich.

 

    Die Gemeinde Name

Lambrechtshagen

bildet einen Wahlbezirk.

Wahlraum:      Gemeindezentrum, Allershäger Straße 1a, 18069 Lambrechtshagen
Dieser Wahlraum ist teilweise barrierefrei zugänglich.

 

    Die Gemeinde Name

Papendorf

bildet einen Wahlbezirk.

Wahlraum:      Mensa der Warnowschule, Schulstraße 5, 18059 Papendorf
Dieser Wahlraum ist teilweise barrierefrei zugänglich.

 

    Die Gemeinde Name

Pölchow

 

bildet einen Wahlbezirk.

Wahlraum:      Gutshaus in Wahrstorf, Zum Gutshof 1, 18059 Pölchow
Dieser Wahlraum ist nicht barrierefrei zugänglich.

 

    Die Gemeinde Name

Stäbelow

bildet einen Wahlbezirk.

Wahlraum:      Gemeindehaus, Schulweg 5, 18198 Stäbelow
Dieser Wahlraum ist teilweise barrierefrei zugänglich.

 

 

Die Gemeinde

Name

Ziesendorf

bildet einen Wahlbezirk.

Wahlraum:      Feuerwehrgerätehaus, Dorfplatz 5b, 18059 Ziesendorf
Dieser Wahlraum ist nicht barrierefrei zugänglich.

 

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten spätestens am Datum

15.08.2020

übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben,
in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 

 

2. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um Uhrzeit

15:30

Uhr in
Bezeichnung und Anschrift

Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow

zusammen.

  1. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zur Landratswahl eine Stimme.

Die Wahlberechtigten geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem Stimmzettel jeweils durch ein in einem Kreis gesetztem Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchem Wahlvorschlag die Stimme gelten soll.

 

  1. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wahlberechtigten sollen zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen. Sie haben auf Verlangen des Wahlvorstandes einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass) vorzulegen. Die Wahlbenachrichtigung verbleibt bei der wahlberechtigten Person. Sie ist im Falle einer Stichwahl erneut dem Wahlvorstand vorzuzeigen.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgehändigt werden.

Zur Kennzeichnung des Stimmzettels muss eine Wahlkabine des Wahlraumes oder ein dafür bestimmter Nebenraum einzeln aufgesucht werden. Der Stimmzettel ist in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne zu legen, dass die Kennzeichnung von Umstehenden nicht erkannt werden kann.

Gemäß § 34 Absatz 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) können Sehbehinderte eine andere Person, deren Hilfe sie sich bei der Stimmabgabe bedienen wollen, bestimmen. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wahlberechtigten/Abstimmungsberechtigten zu beschränken. Hilfspersonen, die auch Mitglied des Wahlvorstandes sein können, sind nach § 2 Absatz 2 LKWO M-V zur Geheimhaltung verpflichtet

 

  1. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl durch Briefwahl teilnehmen oder für die Stimmabgabe einen beliebigen Wahlraum im Landkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, aufsuchen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Wer mit dem Wahlschein in einem Wahlraum des Landkreises wählen will, muss neben einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass) den Wahlschein und den Stimmzettel aus den Briefwahlunterlagen mitbringen und erhält im Wahlraum gegen Abgabe des mitgebrachten Stimmzettels einen neuen Stimmzettel.

 

  1. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Der Zutritt zum Wahlraum ist während der Wahlzeit und während der Auszählung jederzeit möglich, soweit die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl nicht beeinträchtigt wird. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wahlberechtigten durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 28 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes).

 

  1. Das Wahlrecht kann von jeder Wählerin und von jedem Wähler nur einmal ausgeübt werden. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

Kritzmow, 27.08.2020

 

Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter