Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V 2024 S. 351), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 03. Dezember 2024 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf erlassen:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 27.06.2024, öffentlich bekannt gemacht im
Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 16.08.2024 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden, geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 01.10.2024, öffentlich gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 22.11.2024 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden wird wie folgt geändert:
In § 7 Abs. 3 S. 1 wird die Zahl „40“ geändert in die Zahl „30“.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Änderung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Papendorf, 05.12.2024