1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 45 i. V. m. §§ 47, 48 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen vom 10.10.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende 1.Nachtragshaushaltssatzung erlassen: