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Nachfolgendes ist amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Kritzmow öffentlich bekannt gemacht worden:
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Aufstellung des B-Plans Nr. 20 „Erweiterung des Nahversorgungsbereichs am Karauschensoll“

hier: Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13a (2) i.V.m. § 3 (2) BauGB)

Weiterlesen Gemeinde Kritzmow – B-Plan Nr. 20 „Erweiterung des Nahversorgungsbereichs am Karauschensoll“

BEKANNTMACHUNG des endgültigen Wahlergebnisses und der Name des gewählten Bürgermeisters in Mecklenburg-Vorpommern am 25. Mai 2014 (§ 68 des LKWG M-V)

1. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03. Juni 2014 das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet Pölchow ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Weiterlesen endgültiges Wahlergebnis Bürgermeisterwahl Pölchow

BEKANNTMACHUNG des endgültigen Wahlergebnisses und der Name des gewählten Bürgermeisters in Mecklenburg-Vorpommern am 25. Mai 2014 (§ 68 des LKWG M-V)

1. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02. Juni 2014 das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet Papendorf ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Weiterlesen endgültiges Wahlergebnis Bürgermeisterwahl Papendorf

BEKANNTMACHUNG des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerber der Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern am 25. Mai 2014 (§ 33 des LKWG M-V)

1. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02. Juni 2014 das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet Pölchow ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der Wahlberechtigten: Zahl der

Wähler:

Zahl der gültigen

Stimmen:

Zahl der ungültigen 

Stimmen:

 

749 501 1453 30

2. Ergebnis der Wahl zur Gemeindevertretung

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvorschlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

Im Wahlgebiet sind 8 Sitze zu vergeben.

Weiterlesen endgültiges Wahlergebnis Gemeindevertretung Pölchow

BEKANNTMACHUNG des endgültigen Wahlergebnisses und der Name des gewählten Bürgermeisters in Mecklenburg-Vorpommern am 25. Mai 2014 (§ 68 des LKWG M-V)

1. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02. Juni 2014 das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet Stäbelow ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Weiterlesen endgültiges Wahlergebnis Bürgermeisterwahl Gemeinde Stäbelow

BEKANNTMACHUNG des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerber der Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern am 25. Mai 2014 (§ 33 des LKWG M-V)

1. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02. Juni 2014 das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet Stäbelow ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der

Wahlberechtigten:

Zahl der

Wähler:

Zahl der

gültigen Stimmen:

Zahl der

ungültigen Stimmen:

1168 726 2149 10

2. Ergebnis der Wahl zur Gemeindevertretung

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvorschlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

Im Wahlgebiet sind 10 Sitze zu vergeben.

Weiterlesen endgültiges Wahlergebnis Gemeindevertretung Stäbelow

BEKANNTMACHUNG des endgültigen Wahlergebnisses und der Name des gewählten Bürgermeisters in Mecklenburg-Vorpommern am 25. Mai 2014 (§ 68 des LKWG M-V)

1. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02. Juni 2014 das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet Ziesendorf ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Weiterlesen endgültiges Wahlergebnis Bürgermeisterwahl Gemeinde Ziesendorf

BEKANNTMACHUNG des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerber der Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern am 25. Mai 2014 (§ 33 des LKWG M-V)

1. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02. Juni 2014 das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet Ziesendorf ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der Wahlberechtigten:

Zahl der Wähler:

Zahl der gültigen Stimmen:

Zahl der ungültigen Stimmen:

1130

678

1961

57

2. Ergebnis der Wahl zur Gemeindevertretung

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvorschlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

Im Wahlgebiet sind 10 Sitze zu vergeben.

Weiterlesen endgültiges Wahlergebnis Gemeindevertretung Ziesendorf

BEKANNTMACHUNG des endgültigen Wahlergebnisses des gewählten Bürgermeisters der Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern am 25. Mai 2014 (§ 68 des LKWG M-V)

1. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02. Juni 2014 das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet Elmenhorst/Lichtenhagen ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Weiterlesen endgültige Wahlergebnisse Bürgermeisterwahl Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

BEKANNTMACHUNG des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerber der Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern am 25. Mai 2014 (§ 33 des LKWG M-V)

1. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02. Juni 2014 das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet Elmenhorst/Lichtenhagen ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der Wahlberechtigten: Zahl der Wähler: Zahl der gültigen Stimmen: Zahl der ungültigen Stimmen:
3477 2173 6317 117

2. Ergebnis der Wahl zur Gemeindevertretung

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen

Wahlvorschlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

Im Wahlgebiet sind 14 Sitze zu vergeben.

Weiterlesen endgültige Wahlergebnisse Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen

Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V, S. 777), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 499) sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V, S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 15.05.2014 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Satzung erlassen.

Artikel 1
Änderungen

Die Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes vom 22.02.2001, veröffentlicht im Landboten Nr. 7 vom 06.04.2001, zuletzt geändert durch die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung vom 05.07.2012, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet über die Homepage des Amtes www.amt-warnow-west.de unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden/ Elmenhorst/Lichtenhagen am 17.07.2012, wird wie folgt geändert:

§ 4 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung: „Gebührenpflichtig ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer oder Erbbauberechtigter ist.“

 

Artikel 2
In-Kraft-Treten

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Elmenhorst/Lichtenhagen, 27.05.2014

Harbrecht
Bürgermeister

Bekanntmachungshinweis

Für die vorstehend veröffentlichte Satzung gilt:

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.

Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Zweite Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Lambrechtshagen vom 14.07.1999

 

Artikel 1
Änderung der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung der Gemeinde Lambrechtshagen vom 14.07.1999 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 30.10.2013 wie folgt geändert:

In § 4 werden in Abs.1 Satz 1 die Worte „spätestens 3 Wochen vor der Sitzung der Gemeindevertretung“ und in Abs.2 Satz 1 das Wort „schriftlich“ gestrichen.

 

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Änderung tritt am Tag nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung in Kraft.

Lambrechtshagen, 04.11.2013

G. Matthies
Bürgermeister