Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Stäbelow
Veröffentlicht am: 8. Oktober 2015 vom Amt Warnow-West § 1 Sitzungen der Gemeindevertretung (1) Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister einberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert, mindestens jedoch einmal im Vierteljahr. (2) Die Ladungsfrist für die ordentliche Sitzung beträgt sieben Tage, für Dringlichkeitssitzungen drei Tage. Die Dringlichkeit ist in der Einladung zu begründen. (3) Die […]

