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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen ändert mit Beschluss vom 22.09.2022 die Geschäftsordnung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 07.10.2020 in der Fassung vom 01.07.2022 wie folgt:

Artikel 1

Änderung der Geschäftsordnung

§ 6 Abs. 1 Geschäftsordnung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen wird wie folgt neu gefasst:

(1) Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind grundsätzlich in folgender Reihenfolge durchzuführen:

a) Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

b) Änderungsanträge zur Tagesordnung

c) Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des Hauptausschusses, über Entscheidungen nach § 6 der Hauptsatzung und über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde sowie Berichte der Ausschussvorsitzenden

d) Einwohnerfragestunde

e) Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung

f) Protokollkontrolle

g) Bekanntmachung in nicht öffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse

h) Abwicklung der Tagesordnungspunkte

i) Schließen der Sitzung

§ 7 Abs. 6 Geschäftsordnung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen werden nach Satz 2 folgende Sätze angefügt:

Fragen, Vorschläge oder Anregungen, die sich auf Angelegenheiten beziehen, die die Gemeindevertretung in derselben Sitzung behandeln will, sind nicht zugelassen. Sie sind eine spätere Sitzung zu verweisen oder schriftlich zu beantworten. Fragen, die nicht behandelt wurden, werden auf Wunsch schriftlich oder in der folgenden Sitzung beantwortet.

§ 13 Abs. 2 S. 2 Geschäftsordnung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen wird wie folgt gefasst:

Darüber hinaus wird den Gemeindevertretern zeitgleich eine Information per E-Mail über die Einstellung des Protokolls in das Ratsinformationssystem übersandt.

§ 13 Abs. 4 Geschäftsordnung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen wird wie folgt neu gefasst:

Die Sitzungsniederschrift ist in der darauffolgenden Sitzung der Gemeindevertretung zu billigen. Einwendungen gegen die Niederschrift sind innerhalb von zwei Wochen nach Bereitstellung der Niederschrift im Ratsinformationssystem dem Bürgermeister über den Sitzungsdienst des Amtes Warnow-West schriftlich, durch E-Mail oder zur Niederschrift zu erklären. Über die Einwendungen entscheidet die Gemeindevertretung in der folgenden Sitzung. Wird einer Einwendung stattgegeben, so ist dies in der Niederschrift dieser Sitzung aufzunehmen. In der Niederschrift über die Sitzung, die die Einwendung betraf, ist ein Hinweis darauf aufzunehmen, dass in der späteren Sitzung der Gemeindevertretung einer Einwendung stattgegeben worden ist.

§ 14 Abs. 4 Geschäftsordnung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen wird gestrichen.

 

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Änderung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

 

Kritzmow, 20.12.2022

 

Uwe Barten

Bürgermeister

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 20-071/2022-01 der Gemeindevertretung vom 01.12.2022 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf  
   
einen Gesamtbetrag der Erträge von 5.653.600 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 6.119.400 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -465.800 EUR
   
2.     im Finanzhaushalt auf  
a)  
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 5.351.300 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 5.429.100 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -77.800 EUR
b)  
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 250.700 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 648.300 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -397.600 EUR

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 535.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer  
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf
280 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
360 v. H.
   
2.     Gewerbesteuer auf 325 v. H.

 

§ 6
Amtsumlage

entfällt

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 7,11 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

keine

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
 
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 4.493.978 EUR.
   
2.
Zum Finanzhaushalt
 
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
11.458.781 EUR.
   
3.
Zum Eigenkapital
 
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
22.835.782 EUR.

 

Kritzmow, den 01.12.2022                                                                                                               Barten
Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Bürgermeister

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.12.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 15.12.2022                                                                                                               Barten
Ort, Datum                                                                                                                                          Bürgermeister

 

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 10-035/2022 des Amtsausschusses vom 17.11.2022 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf  
   
einen Gesamtbetrag der Erträge von 6.380.500 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 6.775.500 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -395.000 EUR
   
2.     im Finanzhaushalt auf  
a)  
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 6.190.100 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 6.370.300 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -259.000 EUR
b)  
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 45.000 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 173.700 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -128.700 EUR

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 600.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

entfällt

 

§ 6
Amtsumlage

Die Amtsumlage wird auf 15,17 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 60,9375 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

Amtsschulumlage Regenbogenkindergrundschule Kritzmow
Die Umlage für die Amtsschule Regenbogenkindergrundschule Kritzmow wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 1.502,17 EUR je Schüler.

Amtsschulumlage Warnowschule Papendorf

Die Umlage für die Grundschule Papendorf wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 1.185,98 EUR je Schüler.

Die Umlage für die Amtsschule Warnowschule Papendorf wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 1.254,90 EUR je Schüler.

Die Umlage für die Schulartübergreifende Maßnahme Schulsporthalle wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 127,73 EUR je Schüler.

Bauhof
Die Gemeinden Papendorf, Stäbelow, Pölchow, Kritzmow und Ziesendorf beteiligen sich an den Zweckausgaben des Bauhofes nach folgender Umlagegrundlage:

  1. Personalausgaben (für Vorarbeiter, weitere Stammkräfte usw.), Ausgaben für Sachausstattung und den
    laufenden Betrieb in den Gemeinden vor Ort (Vorortkosten)
    – nach den jeweils in den Gemeinden entstandenen Ausgaben
    – Vertretung, gemeindeübergreifende Einsätze etc. bleiben unberücksichtigt
  2. Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes (Gemeinschaftskosten) sowie Ausgaben für
    gemeindeübergreifend genutzte Sachausstattung und den laufenden Betrieb (Gemeinschaftskosten)
    – 1/5 der Ausgaben

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
 
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 762.395 EUR.
   
2.
Zum Finanzhaushalt
 
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
2.531.237 EUR.
   
3.
Zum Eigenkapital
 
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
5.852.444 EUR.

 

Kritzmow, den 17.11.2022                                                                                                               Kaiser
Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Amtsvorsteher

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.12.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 15.12.2022                                                                                                               Kaiser
Ort, Datum                                                                                                                                         Amtsvorsteher

 

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019
(VO/FV/20-035/2022) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019 (VO/FV/20-036/2022) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 01.12.2022 den Jahresabschluss 2019 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2019 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Uwe Barten

Bürgermeister

Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Jahresabschluss 2019

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 40-014/2022-01 der Gemeindevertretung vom 07.12.2022 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf
einen Gesamtbetrag der Erträge von 2.614.700 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.954.300 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -339.600 EUR
2.     im Finanzhaushalt auf
a)
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 2.510.400 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 2.599.000 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -88.600 EUR
b)
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 64.800 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 885.000 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -820.200 EUR

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 251.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf
250 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
350 v. H.
2.     Gewerbesteuer auf 320 v. H.

 

§ 6
Amtsumlage

entfällt

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,27 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

keine

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
 
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 2.768.989 EUR.
   
2.
Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
6.206.323 EUR.
3.
Zum Eigenkapital
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
10.054.142 EUR.

 

Kritzmow, den 07.12.2022                                                                                                               Bull
Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Bürgermeister

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.12.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 15.12.2022                                                                                                               Bull
Ort, Datum                                                                                                                                         Bürgermeister

 

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 (VO/FV/40-017/2022) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019 (VO/FV/40-018/2022) gemäß
§ 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow hat in ihrer Sitzung am 07.12.2022 den Jahresabschluss 2019 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2019 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Hans-Werner-Bull
Bürgermeister

Weiterlesen Gemeinde Stäbelow – Jahresabschluss 2019