Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – B-Plan Nr. 6, öffentliche Auslegung des Entwurfs
Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Bebauungsplans Nr. 6 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen Wohngebiet „Strandweg“ in Elmenhorst
Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 10.09.2020 den Entwurf der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 6 Wohngebiet „Strandweg“ in Elmenhorst und den Entwurf der Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.
Der Entwurf der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 6 Wohngebiet „Strandweg“ in Elmenhorst und der Entwurf der Begründung liegen
vom 12.11.2020 bis einschließlich 14.12.2020
in der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen auch im Internet unter www.amt-warnow-west.de (Bauleitplanung der Gemeinden/ Elmenhorst/Lichtenhagen) einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 6 Wohngebiet „Strandweg“ in Elmenhorst unberücksichtigt bleiben.
Elmenhorst/Lichtenhagen, 20.10.2020
Uwe Barten
Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk
ausgehängt am: 21.10.2020
abzunehmen ab: 05.11.2020 ____________________
Unterschrift, Dienstsiegel
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abgenommen am: ____________ Unterschrift, Dienstsiegel
Übersicht zum Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen (ohne Maßstab)
Begründung Auslegungsexemplar hier als PDF-Dokument