Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 25 „Wohngebiet Niendorf-Süd“
der Gemeinde Papendorf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 02.02.2021 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 „Wohngebiet Niendorf-Süd“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich örtlicher Bauvorschriften gemäß § 86 Landesbauordnung (LBauO M-V) beschlossen. Die Begründung zur Satzung einschließlich Umweltbericht wurde gebilligt.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 tritt mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist in Kraft. Jedermann kann die Satzung und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht diesem Tage während der Dienststunden im Amtsgebäude des Amtes Warnow-West, Bauamt, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow sowie auf der Homepage des Amtes Warnow-West einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen.
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächen-nutzungsplanes,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 sind nach § 5 Abs. 5 KV
M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Wohngebiet Niendorf-Süd“ der Gemeinde Papendorf
Anlage: Übersichtsplan
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Wohngebiet Niendorf-Süd“ der Gemeinde Papendorf
Papendorf, den 13.07.2021
Der Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
ausgehängt am: 13.07.2021
abzunehmen ab: 28.07.2021
Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am: ………………
Unterschrift, Dienstsiegel
Bebauungsplan Nr. 25 „Wohngebiet Niendorf-Süd“
der Gemeinde Papendorf
Zusammenfassende Erklärung gem. § 10a Abs. 1 BauGB
über die Berücksichtigung der Umweltbelange
und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
sowie die Abwägung und die Wahl der Planungslösung
Die Gemeinde hat mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans ihre ursprüngliche Zielsetzung wieder aufgenommen, eine homogene Siedlungserweiterung im Süden der Ortslage Niendorf vorzunehmen.
Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 25 konkretisiert die o.g. Zielsetzung auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Die Zielsetzung besteht darin, Wohnbauflächen für den Bedarf an Familieneigenheimen vorzuhalten. Dabei sollen sowohl die in Niendorf vorherrschenden Bebauungsstrukturen als auch die bestehende Ortsrandbegrünung in den Festsetzungen des Bebauungsplanes berücksichtigt werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 29.11.2018 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 gebilligt. Zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit hat der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Wohngebiet Niendorf-Süd“ vom 08.03.2019 bis zum 08.04.2019 öffentlich ausgelegen. Parallel dazu wurden die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hat sich insbesondere ergeben, dass die geordnete Regenwasserableitung durch weitere hydraulische Untersuchungen nachgewiesen und durch zusätzliche Maßnahmen abgesichert werden muss. Im Vordergrund stand dabei der Nachweis, in welchen Umfang den örtlich vorhandenen Teichen zusätzliches Niederschlagswasser zugeführt werden kann. Aus den Untersuchungen hat sich insbesondere ergeben, dass im Bebauungsplan ein zentraler öffentlicher Grünstreifen mit einer Mulde zur zusätzlichen Regenwasserrückhaltung festgesetzt werden muss. Daraus folgt insgesamt eine Anpassung der Erschließungsstruktur und des Zuschnittes der Bauflächen.
Weiterhin lässt sich die ursprünglich geplante fußläufige Verbindung zum Ortskern nicht verwirklichen. Daher wird nun alternativ eine Fußwegeverbindung im westlichen Teil des Plangebietes zum Hasselbruch geschaffen.
Im Umweltbericht wurde die Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (einschließlich artenschutzrechtlicher Belange) präzisiert und ein Bestandsplan der Biotoptypen erstellt. Die Einstufung von Biotoptypen, die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und die Festsetzungen zu den Kompensationsmaßnahmen wurden hinsichtlich der Vorgaben aus den aktuell geltenden Hinweisen zur Eingriffsregelung angepasst. Festsetzungen zum Baumschutz wurden konkretisiert.
In der Zeit vom 07.07.2020 bis zum 10.08.2020 wurde die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Aufgrund der Stellungnahmen wurden nur noch geringfügige Änderungen am Plan vorgenommen. Die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Grünfläche wurde aufgrund der Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes von 10,00 m auf 14,00 m verbreitert. Die Zweckbestimmung der betroffenen Grünfläche wurde konkretisierend von „Wiese“ auf „Gewässerunterhaltung“ geändert. Die zugehörigen Festsetzungen sind davon nicht betroffen. Infolge der genannten Änderung wurden zwei Baugrenzen jeweils geringfügig um 2,00 m verschoben. Aufgrund der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wurde die Zweckbestimmung der öffentlichen Grünflächen „Feldgehölz“ auf „Ortsrandbegrünung“ geändert. Der Inhalt der zugehörigen Festsetzung wurde nicht verändert. Die im östlichen Plangebiet vorkommenden, gesetzlich geschützten Bäume wurden einschließlich ihrer Wurzelschutzbereiche gekennzeichnet. Sie liegen außerhalb der Baugrenzen. Zu beachtende Baumschutzmaßnahmen wurden unter die Hinweise aufgenommen. Die Bestandserfassung der Biotoptypen wurde hinsichtlich des gesetzlich geschützten Biotops im Zentrum des Plangebietes angepasst. Anstatt eines Feldgehölzes wurde der Bereich der Weidengruppe als temporäres Kleingewässer aufgenommen. Für die Realkompensation wurde daher zusätzlich eine externe Kompensationsmaßnahme für die Wiederherstellung eines Kleingewässers festgelegt. Die Grundzüge der Planung werden durch die genannten Anpassungen nicht berührt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Stellungnahmen zum Thema Artenschutz, zur Verkehrserschließung und zur Siedlungsstruktur abgeben. Hier wurden verschiedene Aspekte der Planung angesprochen, die aus Sicht der Gemeinde schon im Rahmen der Planaufstellung berücksichtigt wurden (Vollständigkeit der artenschutzrechtlichen Bewertung, Einfügen der Bebauung in den Siedlungszusammenhang) oder in absehbarer Zeit umgesetzt werden (Gehweg an der Pölchower Straße).
Der Umweltbericht, als gesonderter Teil der Begründung, legt die Belange des Natur- und Umweltschutzes dar. Gemäß §§ 2 (4) und 1 (6) Nr. 7 BauGB wurden die Resultate der Umweltprüfung sowie nach § 1a (3) BauGB die Ergebnisse der Eingriffsregelung aufgezeigt. Für den Bebauungsplan Nr. 25 der Gemeinde Papendorf wurden innerhalb des Umweltberichtes die ermittelten, voraussichtlichen Umwelt-auswirkungen auf Grundlage der Anlage 1 des BauGB beschrieben und bewertet.
Das Plangebiet besitzt eine Flächengröße von rund 2,2 ha und befindet sich am südlichen Ortsrand der Ortslage Niendorf. Es umfasst überwiegend Ackerflächen. Der begrünte Ortsrand wird ebenso einbezogen. Dieser ist geprägt von einem temporären Kleingewässer, Gärten und Siedlungsgehölzen sowie einem asphaltierten Wendehammer.
Mit dem Umweltbericht wurde geprüft, ob von dem Bebauungsplan Nr. 25 der Gemeinde Papendorf mit dem Ziel der Entwicklung eines Wohngebietes als südliche Abrundung der Ortslage Niendorf entsprechend der wirksamen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mögliche erhebliche, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Die Versieglung von Boden und dem damit verbundenen unwiederbringlichen Verlust der Teilfunktionen des Bodens sowie die Beseitigung eines gesetzlich geschützten Biotops und seine Lebensraumfunktionen stellen die erheblichsten Eingriffe dar. Der B-Plan sieht vor, einen Teil der Gehölzstrukturen vor allem am östlichen Plangebietsrand zu erhalten bzw. in die Wohngebiete zu integrieren.
Im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurden die Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter bilanziert. Als Ausgleich werden zwei interne Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes, die als Ortsrandbegrünung dienen, fest-gesetzt. Als Kompensation für die Beseitigung eines temporären Kleingewässers wird südlich des Plangebietes ein Kleingewässer durch entsprechende Maßnahmen wiederhergestellt. Zudem ist für die Beseitigung des gesetzlich geschützten Biotopes die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Im Planverfahren wurde daher ein Ausnahmeantrag an die Untere Naturschutzbehörde gestellt.
Das verbleibende Kompensationsdefizit wird durch ein Ökokonto der Landesforst M-V ausgeglichen.
Im Plangebiet und daran angrenzend, wurden faunistische Erfassungen durchgeführt und das Vorhaben artenschutzrechtlich geprüft. Im Ergebnis können bei Einhaltung der Bauzeitenregelung in Bezug auf Gehölzrodungen und Vegetationsbeseitigung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände vermieden werden. Streng geschützte Arten sind von dem Vorhaben nicht betroffen.
Aufgrund der Lage des Plangebietes innerhalb des Siedlungsraumes sind in den übergeordneten naturschutzrechtlichen Fachplanungen für den Geltungsbereich selbst kaum umweltbezogene Ziele festgelegt bzw. spezifische Aussagen getroffen worden. Die Vorgaben aus dem kommunalen Landschaftsplan werden berücksichtigt.
Eine Betroffenheit von internationalen oder nationalen Schutzgebieten liegt nicht vor.
Ebenso sind innerhalb des Plangebietes gemäß § 18 NatSchAG M-V geschützte Bäume sowie Bäume, die im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen gepflanzt wurden, vorhanden. Ein Baum muss zugunsten der geplanten Verkehrsfläche gerodet werden. Die Ausgleichspflanzung wird innerhalb des Plangebietes festgesetzt.
Die Umweltauswirkungen werden in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung entsprechend berücksichtigt. Ausnahmeanträge wurden schon parallel zum Planverfahren gestellt (z.B. Fällanträge). Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen auf das Schutzgut „Tiere, Pflanzen sowie biologische Vielfalt“ diente eine Artenschutzrechtliche Erfassung und Bewertung. Im Ergebnis sind vor allem Gehölz- und Gebäudebrüter betroffen. Entsprechende Ausgleichsmaßnahmen wurden festgesetzt. Zudem sind die festgesetzten Bauzeitenregelungen zu beachten, um keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände auszulösen. Bei Realisierung der festgesetzten und festgelegten artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen und der Kompensationsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen Umweltauswirkungen.
Die vorliegende Planung sichert somit eine verträgliche, der Umgebung angepasste und nachhaltige Entwicklung, die den langfristigen städtebaulichen Zielen der Gemeinde Papendorf entspricht.
Gemeinde Papendorf, den 13.07.2021 Der Bürgermeister