BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE STÄBELOW
Betrifft: 1. Änderung der Innenbereichssatzung Bliesekow
hier: Inkraftsetzung
Die Gemeindevertretung Stäbelow hat am 08.12.2021 die 1. Änderung der Innenbereichssatzung Bliesekow beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt. Die Satzungsänderung dient der Einbeziehung einer Abrundungsfläche am nordwestlichen Ortsrand.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 34 (6) BauGB bekannt gemacht.
Die 1. Änderung der Innenbereichssatzung Bliesekow tritt mit Ablauf des 27.12.2021 in Kraft.
Jedermann kann die rechtskräftige Satzung nebst Begründung ab diesem Tag bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass
– Verletzungen der Verfahrens- und Formvorschriften nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB,
– nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 (1) BauGB).
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.
Kritzmow, 09.12.2021
Bull
Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
ausgehängt am: 13.12.2021
abzunehmen ab: 28.12.2021
Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am: ………………
Unterschrift, Dienstsiegel