Gemeinde Lambrechtshagen – 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Am Kirchstieg“; überarbeitete Planentwurf / erneute Auslegung
BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE LAMBRECHTSHAGEN
Betrifft: 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Am Kirchstieg“
hier: überarbeitete Planentwurf / erneute Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Am Kirchstieg“ wurde nach der öffentlichen Auslegung (01/2022) um eine Fuß-/Radwegeführung von der Straße Am Erlenteich zum Gockelweg ergänzt.
Der überarbeitete Planentwurf und die zugehörige Begründung werden deshalb im Zeitraum vom 04.04.2022 bis einschließlich zum 19.04.2022 durch Veröffentlichung im Internet erneut ausgelegt.
Der überarbeitete Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans sowie die zugehörige Begründung und die zu der Entwurfsänderung vorliegenden Umweltinformationen sind dazu in dem o.g. Zeitraum auf der Internetseite der Amtes Warnow West unter www.amt-warnow-west.de und dem Button‚ Bauleitplanung der Gemeinden‘ sowie auf dem Internetportal des Landes M-V unter
https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Interaktive_Karte verfügbar.
Als weiteres Informationsangebot liegen der überarbeitete Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans sowie die zugehörige Begründung und die dazu vorliegenden Umweltinformationen während der o.g. Frist auch bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a bereit und können von jedermann nach persönlicher Terminvereinbarung eingesehen werden.
Während der o.g. Beteiligungsfrist können beim Amt Warnow West schriftliche Stellungnahmen zu dem überarbeiteten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans und der zugehörigen Begründung abgegeben werden. Dazu wird bestimmt, dass die Stellungnahmen auf die ergänzten Teile des überarbeiteten Entwurfs zu beschränken sind. Die ergänzten Teile sind in den Beteiligungsunterlagen entsprechend kenntlich gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 unberücksichtigt bleiben können.
Zu dem überarbeiteten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
A) Ergänzung Umweltbericht nach § 2 (4) BauGB als Teil des Entwurfs der Planbegründung
– Darlegung der Ergebnisse der Umweltprüfung zur Ermittlung, ob/inwieweit von dem geplanten Fuß-/Radweg voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen ausgehen bzw. das Plangebiet solchen ausgesetzt ist
– Darlegung, welche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung von erhebliche Umweltaus- bzw. -einwirkungen vorgesehen sind
B) Naturschutzfachliche Eingriffsbewertung und Ermittlung des Kompensationsbedarfs
– Bilanzierung der zu erwartenden Eingriffe in den Naturhaushalt, die durch die planbedingte Beseitigung oder Funktionsbeeinträchtigung von Biotopen sowie durch Flächenversiegelung entstehen, und des zum Ausgleich dieser Eingriffe erforderlichen Kompensationsbedarfs
D) Ergänzung Artenschutzfachbeitrag
– Prüfung für die Artengruppen Amphibien, Reptilien, Fledermäuse und für die europäischen Vogelarten, ob durch den geplanten Fuß-/Radweg Verbotsnormen des Artenschutzes verletzt werden,
– Vorschlag von geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung solcher Verbotshandlungen bzw. von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion planbetroffener Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten besonders geschützter Arten in deren Umfeld
Kritzmow, 11.03.2022
Holger Kutschke
Bürgermeister
Begründung zur 3. Änderung des B-Plans hier als PDF-Dokument
Plan (Satzung) zur 3. Änderung des B-Plans hier als PDF-Dokument