Haushaltssatzung der Gemeinde Ziesendorf für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 80-028/2022-02 der Gemeindevertretung vom 01.03.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnishaushalt auf | |
einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.994.400 EUR |
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.972.600 EUR |
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 21.800 EUR |
2. im Finanzhaushalt auf | |
a) | |
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.943.900 EUR |
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 1.859.500 EUR |
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | 84.400 EUR |
b) | |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 93.600 EUR |
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 450.700 EUR |
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -357.100 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 194.000 EUR |
§ 5
Hebesätze
Information zu den Hebesätzen
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf |
300 v. H. |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
400 v. H. |
2. Gewerbesteuer auf | 350 v. H. |
§ 6
Amtsumlage
entfällt
§ 7
Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,36 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8
Weitere Vorschriften
keine
Nachrichtliche Angaben:
1. Zum Ergebnishaushalt |
|
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.908.573 EUR. |
2. Zum Finanzhaushalt |
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Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
2.926.515 EUR. |
3. Zum Eigenkapital |
|
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
6.250.594 EUR. |
Kritzmow, den 01.03.2023 Witt
Ort, Datum Siegel Bürgermeister
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 03.03.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.
Kritzmow, den 02.03.2023 Witt
Ort, Datum Bürgermeister