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Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen – Unwirksamkeit des B-Plans Nr. 20.1, 1. Änderung „Am Ostseestrand“

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen

Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 20.1, 1. Änderung „Am Ostseestrand“

Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern hat gemäß dem Urteil unter dem Aktenzeichen 3 K 476/19 OVG in dem Normenkontrollverfahren gegen die Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16.08.2022 für Recht erkannt:

  • Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20.1 für das Wohngebiet „Am Ostseestrand“ in Elmenhorst wird für unwirksam erklärt.

Gemäß § 47 Abs. 5 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen wird das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Mecklenburg-Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.

Der ursprüngliche räumliche Geltungsbereich der vom Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern für unwirksam erklärten 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20.1 Wohngebiet „Am Ostseestrand“ umfasst die Erweiterung des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 20.1 um die Flurstücke 173, 174, 175, 184, 185 und Teile des Flurstücks 147.

Im beigefügten Übersichtsplan ist der ursprüngliche Geltungsbereich der für unwirksam erklärten 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20.1 Wohngebiet „Am Ostseestrand“ dargestellt.

Elmenhorst/Lichtenhagen
(Siegel)
Uwe Barten
Bürgermeister

Anlage: Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs

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ausgehängt am: 29.09.2023
abzunehmen ab: 14.10.2023 Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am: ……………… Unterschrift, Dienstsiegel

Bekanntmachungstafeln:

X Gemeindezentrum, Gewerbeallee 45 in Elmenhorst
X Bushaltestelle Schule, Dorfstraße/Ecke Admannshäger Weg in Lichtenhagen