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Gemeinde Lambrechtshagen – B-Plan Nr. 31 Wohngebiet „Alt Sievershagen – südlicher Abschnitt“

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen

Bebauungsplan Nr. 31 der Gemeinde Lambrechtshagen
Wohngebiet „Alt Sievershagen – südlicher Abschnitt“
gemäß § 13a BauGB

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in der Sitzung am 22.06.2023 den die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 „Alt Sievershagen – südlicher Abschnitt“ gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren in der aktuellen Fassung beschlossen.
Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im Südosten der Ortslage Sievershagen und beläuft sich auf eine Fläche von etwa 1,2 ha. Er erstreckt sich in der Gemarkung Sievershagen auf die Flurstücke 25/6 (tlw.), 50/08, 50/10, 50/12, 51/8, 51/9, 51/24, 51/26, 51/28, 51/30, 51/32, 51/33, 51/34, 51/38, 51/39, 51/40, 51/41, 51/42, 51/43, 51/44, 51/45, 73/8, 74/4, 74/5 (tlw.), 74/6, 74/7 (tlw.), 75/20 (tlw.), 75/21 (tlw.), 75/22 (tlw.), 75/23, 75/24 (tlw.), 77/16 (tlw.), 77/18 (tlw.) und 80/18 (tlw.) der Flur 1.

Vorliegend soll das Verfahren nach § 13a BauGB angewendet werden. Es gelten die Vorschriften gemäß § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren). Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Lambrechtshagen, den 15.09.2023
(Siegel)
Der Bürgermeister
H. Kutschke

Anlage: Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs
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ausgehängt am: 29.09.2023
abzunehmen ab: 14.10.2023 Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am: ……………… Unterschrift, Dienstsiegel