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Beglaubigung

Alle im Zuständigkeitsbereich des Amtes Warnow-West gemeldeten Bürger können Schriftstücke oder Unterschriften beglaubigen lassen.

Solche Schriftstücke sind:

– Selbst von unserer Behörde ausgestellte Unterlagen

– Unterlagen, deren Urschrift von einer anderen deutschen Behörde ausgestellt wurde

– Die Abschrift von nicht amtlichen Dokumenten, wenn sie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden

Unterschriften:

– Die Beglaubigung einer Unterschrift darf nur erfolgen, wenn in Gegenwart der beglaubigenden Person unterschrieben wird

– Das Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird

– Eine amtliche Beglaubigung durch eine deutsche Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist

Besonderheiten:

Fremdländische Schriftstücke:
Nicht deutschsprachigen Schriftstücken ist stets eine amtlich anerkannte Übersetzung ins Deutsche beizufügen (und das Original bitte mitbringen).

Personenstandsurkunden:
Sämtliche Personenstandsurkunden (wie z.B. Geburts-, Heiratsurkunden) werden nicht beglaubigt. Sie erhalten von dem zuständigen Standesamt eine Zweitschrift.

mitzubringen sind:

Original zu beglaubigende Unterlagen

Gebühr:

Gebührenpflichtig