GEZ
Die GEZ Gebührenbefreiung muss beantragt werden. Seit dem 1. April 2005 ist hierfür nicht mehr das Sozialamt, sondern die GEZ selbst zuständig. Ein Formular hierfür finden Sie unter https://www.rundfunkbeitrag.de/ . Die GEZ-Befreiung ist zum Folgemonat ab Antragsstellung – nicht rückwirkend – gültig. Dem Antrag auf Gebührenbefreiung muss der Bewilligungsbescheid über die zutreffenden Sozialleistungen (ALG II, BAföG etc.) bzw. der Schwerbehindertenausweis im Original oder als beglaubigte Kopie beigefügt werden! (siehe Hinweise zu Beglaubigungen)