Aktualisierung der Bekanntmachung: Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Wahl am 09.06.2024
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl im Amt Warnow-West beantragen.
Der Wahlschein kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindewahlbehörde beantragt werden. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift anzugeben. Die Schriftform gilt auch durch Übermittlung mittels elektronischem Brief oder Telefax als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. (§ 19 Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern)
- elektronische Beantragungen senden Sie bitte an: wahlen@warnow-west.de
- oder nutzen Sie zur Beantragung der Briefwahlunterlagen den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code
- Beantragung per Post an: Amt Warnow-West , Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow (bitte ausreichend frankiert)
Ab dem 16.05.2024 haben Sie auch die Möglichkeit, Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich im Amt Warnow-West abzuholen. Gleichzeitig erhalten Sie die Gelegenheit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie während der Öffnungszeiten des Amtes Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Öffnungszeiten Amt Warnow-West
Dienstag 9–12 und 14–16 Uhr
Donnerstag 9–12 und 14–18 Uhr
Freitag 9–12 Uhr
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Petra Proba
Sachbearbeiterin Verwaltungsaufgaben/Wahlen