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Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Eingehende Hinweise und Beschwerden sowie durchgeführte Ortsbesichtigungen zeigen, dass an Kreuzungen, Einmündungen, sowie Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit und zu hoch wachsende Hecken bestehen.
Dann kann es nur heißen: „Bitte zurückschneiden!“
Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Schilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist. Bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von Straßenlampen oder Schildern wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert.
Gemäß § 35 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz M-V dürfen Anpflanzungen aller Art sowie Zäune, Stapel, Haufen und andere mit einem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen nicht angelegt werden, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. Sind solche Anpflanzungen bzw. Hindernisse bereits vorhanden, haben die Eigentümer und Besitzer deren Beseitigung zu dulden, wenn sie diese nicht selbst beseitigen.
Bei Gefahr im Verzug kann das Amt Warnow-West als zuständige Gemeindeverwaltung die Anpflanzungen bzw. Hindernisse sofort beseitigen oder zurückschneiden. Die Kosten für das Ausführen dieser Maßnahmen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Ist keine Gefahr im Verzug, sind die Schutzmaßnahmen 14 Tage vor Durchführung schriftlich anzukündigen. Die Grundstückseigentümer bzw. -besitzer können in dieser Zeit die Schutzmaßnahmen im Benehmen mit der Gemeindeverwaltung selbst durchführen.
Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr für sie. Neben der möglichen Verletzung des Kindes drohen Ihnen erhebliche Schadensersatzforderungen.
Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sog. „Sichtdreiecke“ grundsätzlich von jeder Bebauung freizuhalten. Das Sichtdreieck beschreibt ein Sichtfeld, das ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen will. Wenn nun dieses Sichtdreieck durch Bebauung (Gartenzaun, Hecke, Baum o. Ä.) nicht mehr überschaubar ist, wird das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße zum gefährlichen Glücksspiel.
Beachten Sie auch das sog. „Lichtraumprofil“, das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen: Der Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,30 Metern nicht über den Gehweg ragen (bei Radwegen ist eine Höhe von 2,50 Metern einzuhalten). Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4,5 Metern nicht in die Straße hineinragen. Auch ist ein Abstand von 0,50 m zum Fahrbahnrand zu wahren.
Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um Sie selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.

 

FB Bauverwaltung

Das Amt Warnow-West mit Sitz in Kritzmow, Verwaltung für die Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf sucht zum 01.09.2024 einen/eine

Sachbearbeiter/in Haushalt (m/w/d)

Es erwartet Sie eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit für die sich stetig entwickelnden Gemeinden und das Amt mit insgesamt 17.500 Einwohnern. Sie arbeiten in einer modernen, bürgerorientierten Verwaltung.

Ihr Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:

Haushaltsplanung bzw. Nachtragshaushalt

  • Mittelanmeldungen prüfen und verarbeiten
  • Erstellung des Haushaltsplanentwurfes für die Haushaltsberatungen in den politischen Ausschüssen
  • Beratungsvorlagen und Beschlussvorlagen für die zuständigen politischen Ausschüsse
  • Erstellung der Haushaltssatzungen und des Haushaltsplanes mit den gesetzlichen Mustern
  • Bekanntmachung der Haushaltssatzungen und Anzeige bei der Rechtsaufsicht

Haushaltsausführung

  • Zuarbeit zur unterjährigen Berichtserstattung
  • Beratung im Hinblick auf die laufende Haushaltsausführung (z.B. Deckungsvorschläge, Haushaltsreste)
  • überplanmäßige/außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen prüfen
  • Bearbeitung der Anträge auf die Bildung von Haushaltsresten in Abstimmung mit den Bürgermeistern/innen
  • Haushaltsstatistik, Schuldenstatistik

Wir erwarten:

  • Berufsabschluss als Verwaltungsfachangestellte/r, Abschluss A1 oder einen vergleichbaren Abschluss, möglichst mit Berufserfahrung
  • Gute PC-Kenntnisse und einen sicheren Umgang mit MS-Office
  • Teamfähigkeit

Wir bieten Ihnen:

  • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden
  • eine tarifliche Vergütung nach Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA
  • eine Jahressonderzahlung sowie ein zusätzliches leistungsorientiertes Entgelt
  • eine betriebliche Altersvorsorge über die Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern
  • 30 Urlaubstage im Jahr
  • einen kostenlosen PKW-Stellplatz auf dem Grundstück
  • umfangreiche Möglichkeiten zur regelmäßigen Fortbildung

Haben wir Ihr Interesse für eine abwechslungsreiche Tätigkeit geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung bis spätestens 17.05.2024, gerne auch per Mail (nur im PDF Format)

Amt Warnow-West
Frau Anette Schütt
Schulweg 1a
18198 Kritzmow
a.schuett@warnow-west.de

Bewerbungsunterlagen werden bei uns nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens bis zum Ablauf der Frist nach § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir keine Bewerbungs- und Fahrkosten übernehmen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Anette Schütt unter 038207/633-21.

Kritzmow, 25.03.2024

Leif Kaiser
Amtsvorsteher

Öffentliche Bekanntmachung

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Pölchow

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Pölchow lädt hiermit zu einer Versammlung der Jagdgenossen ein.
Ort:                       Gutshaus Wahrstorf

                               Wahrstorf, Zum Gutshof 1

                               18059 Pölchow

 Termin:              30. Januar 2019, 19.00 Uhr

Der Jagdgenossenschaft Pölchow gehören die Eigentümer der Grundflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, an (Jagdgenossen).

Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt gemäß § 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes mit der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch mit der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche (doppelte Mehrheit).

Information:     Jeder anwesende Jagdgenosse weist sich durch einen Flächennachweis in Form eines Grundbuchauszuges aus.

Hierbei handelt es sich um eine Bringepflicht!

Tagesordnung:

  1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
  2. Wahl eines Versammlungsleiters
  3. Anträge zur Änderung zur Tagesordnung
  4. Rechenschaftsbericht des bisherigen Jagdvorstandes
  5. Entlastung des Vorstandes bis Jagdjahr 2016/2017
  6. Bericht des Kassenwarts
  7. Wahl des Kassenprüfers / Kassenprüfung
  8. Entlastung des Vorstandes
  9. Diskussion zur möglichen Abwahl oder Neuwahl eines bzw. mehrerer Vorstandsmitglieder
  10. Bei Neuwahl – Wahl eines Wahlleiters
  11. Wahl – Mitglieder des Jagdvorstandes und namentliche Bekanntgabe der Mitglieder
  12. Sonstiges / Diskussion
  13. Verabschiedung

Im Auftrag des Jagdvorstandes

gez. Thomas Freitag

Stellvertreter des Jagdvorstehers

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