Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Stäbelow
über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 13 „Biogasanlage Stäbelow“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stäbelow
Die Gemeindevertretung Stäbelow hat in ihrer Sitzung am 23.02.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 13 „Biogasanlage Stäbelow“ inkl. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gefasst und damit das Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren eingeleitet.
Der B-Plan wird im Normalverfahren aufgestellt. Folglich ist die Durchführung einer Umweltprüfung erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zum B-Plan Nr. 13 „Biogasanlage Stäbelow“ durchgeführt. Der FNP wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert.
Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 13 „Biogasanlage“ und der Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) dient der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeit wird bei der frühzeitigen Beteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des B-Planes und FNP sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Es wird die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen, indem die Planunterlagen eingesehen und Äußerungen hierzu abgegeben werden können.
Nördlich der Ortslage Stäbelow soll auf einer Fläche von 1,76 ha eine Biogasanlage errichtet werden. Die Plangebietsflächen werden gegenwärtig zum größten Teil durch einen landwirtschaftlichen Betrieb genutzt.
Das Plangebiet des B-Planes besteht aus einer Teilfläche der Flurstücke 108/1, 108/3, 109/9, 110/8 und 112 (Gemarkung Stäbelow) sowie der Zufahrt über die Flurstücke 109/9, 110/8 und 112 (Gemarkung Stäbelow) bis zur Straße. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- im Westen: durch Ackerflächen,
- im Norden: durch die Milchviehanlage Agrarproduktion Stäbelow GmbH
- im Osten: durch Ackerflächen und den Wilsener Weg,
- im Süden: durch ein Gewerbegebiet (Landhandel Eichmann & Partner).
Der Geltungsbereich ist im anliegenden Plan dargestellt.
Planungsziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Biogasanlage“. Biogasanlagen sind Teil der erneuerbaren Energien und tragen damit erheblich zum Klimaschutz und zur Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern bei.
In der Biogasanlage soll neben Wirtschaftsdünger, welcher von einem benachbarten Landwirtschaftsbetrieb stammt, auch nachwachsende Rohstoffe eingesetzt werden. Die Biogasanlage erzeugt damit nicht nur regenerative Energie, welche fossile Energien und deren CO2-Emissionen ersetzt, sondern verhindert auch die Emissionen, welche bei der offenen Lagerung von Gülle und Mist entstehen.
Geplant ist aktuell eine Biogasproduktion von ca. 3.100.000 m³/a Rohbiogas, welches zu ca. 1.155.000 m³/a Biomethan aufbereitet werden kann. Damit könnten ca. 720 Haushalte (durchschnittlicher Gasverbrauch von 1.600 m³/a pro Haushalt) versorgt werden. Es sollen zukünftig 1.000.000 m³/a Biogas für die Eigenversorgung der Anlage genutzt werden können.
Der Vorentwurf der Satzung über den B-Plan Nr. 13 „Biogasanlage Stäbelow“, der Vorentwurf der Satzung über die Änderung des FNP sowie die jeweiligen Vorentwürfe der Begründungen liegen vom
07.09.2023 bis einschließlich 09.10.2023
im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
dienstags 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr,
donnerstags 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr,
freitags 09:00 – 12:00 Uhr.
Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen während der Auslegungsfrist im Internet, https://www.amt-warnow-west.de, unter der Rubrik Bauleitplanung der Gemeinden/Stäbelow für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf des B-Planes Nr. 13 „Biogasanlage Stäbelow“ und der Änderung des FNP schriftlich, während der Dienst- und Öffnungszeiten zur Niederschrift des Amtes Warnow-West vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung über den B-Plan Nr. 13 „Biogasanlage Stäbelow“ und der Satzung über die Änderung des FNP der Gemeinde Stäbelow unberücksichtigt bleiben. Bei Aufstellung eines Bebauungsplans ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Hans-Werner Bull
Bürgermeister
B-Plan Begründung
B-Plan Vorentwurf
FNP Begründung
FNP Vorentwurf
Amtliche Bekanntmachung als PDF