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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen

Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 20.1, 1. Änderung „Am Ostseestrand“

Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern hat gemäß dem Urteil unter dem Aktenzeichen 3 K 476/19 OVG in dem Normenkontrollverfahren gegen die Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16.08.2022 für Recht erkannt:

  • Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20.1 für das Wohngebiet „Am Ostseestrand“ in Elmenhorst wird für unwirksam erklärt.

Gemäß § 47 Abs. 5 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen wird das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Mecklenburg-Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.

Der ursprüngliche räumliche Geltungsbereich der vom Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern für unwirksam erklärten 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20.1 Wohngebiet „Am Ostseestrand“ umfasst die Erweiterung des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 20.1 um die Flurstücke 173, 174, 175, 184, 185 und Teile des Flurstücks 147.

Im beigefügten Übersichtsplan ist der ursprüngliche Geltungsbereich der für unwirksam erklärten 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20.1 Wohngebiet „Am Ostseestrand“ dargestellt.

Elmenhorst/Lichtenhagen
(Siegel)
Uwe Barten
Bürgermeister

Anlage: Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs

________________________________________________________________

ausgehängt am: 29.09.2023
abzunehmen ab: 14.10.2023 Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am: ……………… Unterschrift, Dienstsiegel

Bekanntmachungstafeln:

X Gemeindezentrum, Gewerbeallee 45 in Elmenhorst
X Bushaltestelle Schule, Dorfstraße/Ecke Admannshäger Weg in Lichtenhagen

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Wohngebiet „Ostseeblick“

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in der Sitzung am 06.07.2023 den die Aufstellung des Bebauungsplans „Ostseeblick“ beschlossen.
Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im Norden der Ortslage Elmenhorst und beläuft sich auf eine Fläche von etwa 4,3 ha. Er erstreckt sich in der Gemarkung Elmenhorst auf die Flurstücke 164und 165 (tlw.) der Flur 1.
Der Geltungsbereich umfasst die Bereiche nördlich der vorhandenen Wohnbebauung an der Hauptstraße und der Zufahrtsstraße zur Rinderstallanlage, östliche die vorhandene Wohnbebauung und den Wohnmobilstellplatz, südlich der Grenze des Landschaftsschutzgebietes Kühlung und reicht im Osten bis zur Pappelreihe.

Elmenhorst/Lichtenhagen, den 01.09.2023
(Siegel)
Uwe Barten
Bürgermeister

Anlage: Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am: 01.09.2023
abzunehmen ab: 16.09.2023 Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am: ………………
Unterschrift, Dienstsiegel

Übersicht zum Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 21 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen (ohne Maßstab)

Bekanntmachungstafeln:
Gemeindezentrum, Gewerbeallee 45 in Elmenhorst
Bushaltestelle Schule, Dorfstraße/Ecke Admannshäger Weg in Lichtenhagen

Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Bebauungsplan Nr. 22
Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen
Inkraftsetzung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 09.02.2023, den Bebauungsplan Nr. 22, die Flurstücke 34/2 (tw.), 35/3 (tw.), 36/1 (tw.), 37/1, 37/2 und 38/5 (tw.) Flur 1, Gemarkung Lichtenhagen umfassend, als Satzung beschlossen und die dazugehörende Begründung gebilligt.

Das Plangebiet wird begrenzt
im Osten durch den Evershäger Weg,
im Süden durch vorhandene Wohnbebauung und Garagen,
im Westen durch die Kleingartenanlage Zur Kastanie e.V. am Sievershäger Weg
im Norden durch vorhandene Wohnbebauung und eine öffentliche Grünfläche innerhalb des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 9 Wohngebiet Berberitzenweg.

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 erfolgte gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.

Der Bebauungsplan Nr. 22 Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen tritt mit Ablauf des 14.06.2023 in Kraft.

Jedermann kann die rechtskräftige Satzung des Bebauungsplans Nr. 22 Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen nebst Begründung ab diesem Tag in der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Daneben ist die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen einschließlich der Begründung auch im Internet unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie unter https://www.amt-warnow-west.de/bauleitplanungen/ einsehbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis zum Flächennutzungsplan
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Weiterhin wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprühen hingewiesen.

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), geändert durch Art. 1 des G v. 23.07.2019 (GVOBl. S. 467), enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Elmenhorst/Lichtenhagen, 30.05.2023

Uwe Barten
Bürgermeister (Siegel)

Bekanntmachungsvermerk:

 

ausgehängt am: 30.05.2023

abzunehmen ab:   14.06.2023               Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

abgenommen am:                       Unterschrift, Dienstsiegel

 

Bekanntmachungstafeln:
Gemeindezentrum, Hauptstraße 100 in Elmenhorst
Bushaltestelle Schule, Dorfstraße/Ecke Admannshäger Weg in Lichtenhagen

BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE ELMENHORST/LICHTENHAGEN

 

Betrifft: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für den Nordabschnitt des Lütten Weges in Lichtenhagen
hier:      Inkraftsetzung

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen hat am 01.12.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für den Nordabschnitt des Lütten Weges in Lichtenhagen als Satzung beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 (3) BauGB bekannt gemacht.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für den Nordabschnitt des Lütten Weges in Lichtenhagen tritt mit Ablauf des 10.02.2023 in Kraft.

Jedermann kann die rechtskräftige Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für den Nordabschnitt des Lütten Weges in Lichtenhagen nebst Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB ab diesem Tag bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a, während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Das Plangebiet liegt in Lichtenhagen nördlich und westlich des Lütten Weges. Im Osten grenzt eine gewerbliche Fläche eines Getränkeherstellers an.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis zum Flächennutzungsplan
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Weiterhin wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen.

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011(GVOBl. M-V 2011, S. 777), geändert durch Art. 1 des G v. 23.07. 2019 (GVOBl. S. 467), enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.

 

Kritzmow, 24.01.2023                                       Siegel                                                                            Uwe Barten
Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

 

ausgehängt am:       26.01.2023

abzunehmen ab:      10.02.2023               Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

abgenommen am:   ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen

Bekanntmachung der fiktiven Genehmigung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 18.05.2022 die 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Ausnahme der folgenden Flächen beschlossen (s. Anlagen):

  • das Sondergebiet Ferienhausgebiet (SO-FH) und Teile der Wohngebiete Nr. 13a und Nr. 13b im Norden von Elmenhorst, östlich der Milchviehanlage
  • das Gewerbegebiet Nr. 3 (GE 3) am südwestlichen Ortsrand von Elmenhorst
  • das Sondergebiet Einzelhandel/Nahversorgung (SO-NV) am nördlichen Ortsrand von Lichtenhagen
  • die Wohnbauflächen Nr. 11 und Nr. 15 (W11 u. W 15) sowie die Spielplatzfläche am südöstlichen Ortsrand von Lichtenhagen.

Für die vom Feststellungsbeschluss ausgenommenen Flächen können die Planungsziele weiter diskutiert und ein erneutes Beteiligungsverfahren mit einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen wurde gemäß Schreiben des Landkreises Rostock vom 02.01.2023 durch Fiktion gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB genehmigt.

Die fiktive Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) ortsüblich bekannt gemacht.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes tritt mit Ablauf des Bekanntmachungszeitraumes dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ab diesem Tag im Amt Warnow-West, Bauamt, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow während der Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Daneben können der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die 1. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung auf den zentralen Bauleitplanserver des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/ und auf der Internetseite des Amt Warnow-West gemäß § 6 a Abs. 1 und 2 BauGB eingesehen werden.

Unbeachtlich werden:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB).

Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes sind nach § 5 Abs. 5 und 7 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

 

 

_________________                                                        _________________

U. Barten                                                  Siegel                                   Datum
Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

 

ausgehängt am:         20.01.2023

abzunehmen ab:        06.02.2023

Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

 

abgenommen am:      ……………….

Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

 

Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung
des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 22
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 25.03.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr.22 für das Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen, die Flurstücke 34/2 (tw.), 35/3 (tw.), 36/1 (tw.), 37/1, 37/2 und 38/5 (tw.) Flur 1, Gemarkung Lichtenhagen umfassend, aufzustellen. Das Plangebiet wird begrenzt
im Osten durch den Evershäger Weg,
im Süden durch vorhandene Wohnbebauung und Garagen,
im Westen durch die Kleingartenanlage Zur Kastanie e.V. am Sievershäger Weg
im Norden durch vorhandene Wohnbebauung und eine öffentliche Grünfläche innerhalb des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 9 Wohngebiet Berberitzenweg.
  1. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.
  2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 18.05.2022 den Entwurf der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 22 Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen und den Entwurf der Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
  3. Der Entwurf der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 22 Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen und der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit

vom 13.06.2022 bis einschließlich 15.07.2022

in der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 22 Wohngebiet Evershäger Weg in Lichtenhagen unberücksichtigt bleiben können.

 

B. May
1. Stellv. Bürgermeister                                                 Elmenhorst/Lichtenhagen, 24.05.2022

 

Übersicht zum Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen (ohne Maßstab)

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1: Abwägung (PDF-Dokument)

Anlage 2: Entwurf B-Plan (PDF-Dokument)

Anlage 3: Begründung zum Entwurf (PDF-Dokument)

Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“, 2. Änderung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat aufgrund von § 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. MV S. 467) und der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBI. I. S. 1728) in ihrer Sitzung am 3. Dezember 2020 folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Zu sichernde Planung

Die Gemeindevertretung hat am 3. Dezember 2020 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“ in Elmenhorst gefasst. Die Gemeinde beabsichtigt, die Zweckbestimmung der Grünfläche, die sich am nordwestlichen Rand des Geltungsbereichs befindet, von Dauerkleingärten in Privatgärten zu ändern. Zur Sicherung der Planung wird für das in § 2 bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre erlassen.

§ 2
Räumlicher Geltungsbereich

Die Wirkung der Veränderungssperre erstreckt sich auf den Plangeltungsbereich der 2. Änderung des B-Planes Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“ und umfasst die Flurstücke 29/46, 29/55, 27/20, 27/19, 29/54 sowie einer Teilfläche des Flurstücks 28/14 der Flur 4, Gemarkung Elmenhorst – siehe Anlage.

§ 3
Rechtswirkungen der Veränderungssperre

1. In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen
a) Vorhaben im Sinne des § 29 des Baugesetzbuches nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
b) Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht durchgeführt werden.

2. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von Absatz 1 eine Ausnahme zugelassen werden.

3. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind oder mit deren Ausführung nach Maßgabe des Bauordnungsrechts vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher rechtmäßig ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

 § 4
Geltungsdauer der Veränderungssperre

1. Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tage der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft.

2. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald das Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des B-Planes Nr. 2 rechtsverbindlich abgeschlossen ist.

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die fristgemäße Geltungsmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für durch die Veränderungssperre eingetretene Vermögensnachteile sowie auf die Vorschriften des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die fristgemäße Geltendmachung von Verstößen gegen Verfahrens- und Formvorschriften wird hingewiesen.

 

_________________                                                        _________________

B .May                                                        Siegel                                   Datum
1. Stellv. Bürgermeister

 

Anlage: Übersicht zum räumlichen Geltungsbereich (Quelle: Katasterkartenwerk)

 

 

 

 

 


Bekanntmachungsvermerk:

 

ausgehängt am:         29.04.2022

abzunehmen ab:        16.05.2022                             _________________________

Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

abgenommen am:      _________                             _________________________

Datum                                    Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

 

Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 03.12.2020 die Aufstellung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“ beschlossen.

Folgendes Planungsziel strebt die Gemeinde mit der Aufstellung der 2. Änderung an:

Änderung der bisherigen Zweckbestimmung Dauerkleingärten in Privatgärten der Grünfläche, die sich im nordwestlichen Randbereich des Geltungsbereichs befindet.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung ist der anliegenden Übersichtskarte zu entnehmen

 

_________________                                                        _________________

B .May                                                        Siegel                                        Datum
1. Stellv. Bürgermeister

 

________________________________________________________________

 

Bekanntmachungsvermerk

ausgehängt am:         29.04.2022                             _________________________

abzunehmen ab:        16.05.2022                             Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

abgenommen am:      _________                              _________________________

Datum                                     Unterschrift, Dienstsiegel

 

Geltungsbereich 2. Änderung B-Plan Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“

 

 

 

 

 

Quelle: Auszug aus dem Katasterkartenwerk

Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Bebauungsplans Nr. 6 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen Wohngebiet „Strandweg“ in Elmenhorst

Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 10.09.2020 den Entwurf der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 6 Wohngebiet „Strandweg“ in Elmenhorst und den Entwurf der Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.

Der Entwurf der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 6 Wohngebiet „Strandweg“ in Elmenhorst und der Entwurf der Begründung liegen

vom 12.11.2020 bis einschließlich 14.12.2020

in der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen auch im Internet unter www.amt-warnow-west.de (Bauleitplanung der Gemeinden/ Elmenhorst/Lichtenhagen) einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 6 Wohngebiet „Strandweg“ in Elmenhorst unberücksichtigt bleiben.

Elmenhorst/Lichtenhagen, 20.10.2020

 

Uwe Barten
Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk

ausgehängt   am: 21.10.2020

 

abzunehmen ab:  05.11.2020                                               ____________________

Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

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abgenommen am: ____________                                        Unterschrift, Dienstsiegel

 

Übersicht zum Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen (ohne Maßstab)

 

 

 

 

Auslegungsexemplar Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über den B-Plan Nr. 6 hier als PDF-Dokument

Begründung Auslegungsexemplar hier als PDF-Dokument