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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen

Bebauungsplan Nr. 31 der Gemeinde Lambrechtshagen
Wohngebiet „Alt Sievershagen – südlicher Abschnitt“
gemäß § 13a BauGB

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in der Sitzung am 22.06.2023 den die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 „Alt Sievershagen – südlicher Abschnitt“ gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren in der aktuellen Fassung beschlossen.
Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im Südosten der Ortslage Sievershagen und beläuft sich auf eine Fläche von etwa 1,2 ha. Er erstreckt sich in der Gemarkung Sievershagen auf die Flurstücke 25/6 (tlw.), 50/08, 50/10, 50/12, 51/8, 51/9, 51/24, 51/26, 51/28, 51/30, 51/32, 51/33, 51/34, 51/38, 51/39, 51/40, 51/41, 51/42, 51/43, 51/44, 51/45, 73/8, 74/4, 74/5 (tlw.), 74/6, 74/7 (tlw.), 75/20 (tlw.), 75/21 (tlw.), 75/22 (tlw.), 75/23, 75/24 (tlw.), 77/16 (tlw.), 77/18 (tlw.) und 80/18 (tlw.) der Flur 1.

Vorliegend soll das Verfahren nach § 13a BauGB angewendet werden. Es gelten die Vorschriften gemäß § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren). Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Lambrechtshagen, den 15.09.2023
(Siegel)
Der Bürgermeister
H. Kutschke

Anlage: Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs
________________________________________________________________

ausgehängt am: 29.09.2023
abzunehmen ab: 14.10.2023 Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am: ……………… Unterschrift, Dienstsiegel

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen

 

Satzung über die Veränderungssperre der Gemeinde Lambrechtshagen für den in 1. Änderung befindlichen Bebauungsplans Nr. 30 „Wohngebiet Alt Sievershagen-Mitte“

Die Gemeinde Lambrechtshagen erlässt aufgrund der §§ 14 Abs.1 und 16 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S.4147) zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08. Oktober 2022 (BGBl. I S.1726) i.V.m. § 5 Abs 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S.777), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S.467) eine Veränderungssperre für eine Teilfläche des Geltungsbereichs des in 3. Änderung befindlichen Bebauungsplans Nr.1 mit folgendem Inhalt:

 

§ 1

Zu sichernde Planung

  • Die Gemeinde hat den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 gefasst. Zur Sicherung der Planung wird für die in § 2 benannten Flurstücke eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen.

 

§ 2

Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre

  • Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 4/3 – 4/15 und 4/17 (alle Flur 1 Gemarkung Sievershagen).
  • Der räumliche Geltungsbereich ist auf dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Der Übersichtsplan ist als Anlage Bestandteil dieser Satzung.

 

§ 3

Rechtswirkungen der Veränderungssperre

  • Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen gemäß § 14 Abs.1 BauGB
  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
  2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
  • Gemäß § 14 Abs.2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
  • Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden gemäß § 14 Abs.3 BauGB von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 4

Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

  • Die Satzung über die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
  • Die Satzung über die Veränderungssperre tritt gemäß § 17 Abs.1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern.
  • Die Satzung über die Veränderungssperre tritt auch außer Kraft, wenn die Voraussetzungen des § 17 Abs. 4 oder Abs 5 BauGB eintreten, d.h., wenn die Voraussetzungen für den Erlass der Satzung weggefallen sind oder die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist.

 

 

Lambrechtshagen, 06.01.2023

 

Robert Eschment
stellv. Bürgermeister                                                                         (Siegel)

 

 

 

______________________________________________________________________

Bekanntmachungsvermerk:

 

ausgehängt am:         06.01.2023

abzunehmen ab:        23.01.2023                             _________________________

Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

 

abgenommen am:      _________                             _________________________

Datum                                    Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

Anlage

zur Satzung über die Veränderungssperre der Gemeinde Lambrechtshagen für den in Änderung befindlichen Bebauungsplan Nr.30

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen

Bebauungsplan Nr. 30, Wohngebiet „Alt Sievershagen- Mitte“, 1. Änderung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in ihrer Sitzung am 27.10.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30, Wohngebiet „Alt Sievershagen-Mitte“ beschlossen.

Die Gemeinde strebt mit dem Aufstellungsverfahren an:

  1. den Bebauungsplan Nr. 30 „Wohngebiet Alt Sievershagen-Mitte“ zu ändern.
  1. Planänderungsziele sind Prüfung und ggf. Anpassung der Festsetzungen zumMaß der baulichen Nutzung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch Wohnbebauung
  • im Osten durch die Straße Alt Sievershagen
  • im Süden durch Wohnbebauung und
  • im Westen durch die Straße Steinfulgen.

Der Plangeltungsbereich umfasst die Flurstücke 4/3 – 4/15 und 4/17 (alle Flur1 Gemarkung Sievershagen) und ist im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.

 

Lambrechtshagen, den 06.01.2023

 

 

Robert Eschment

stellv. Bürgermeister                                                                         (Siegel)

 

 

 

___________________________________________________________________

 

Bekanntmachungsvermerk

 

 

ausgehängt am:         06.01.2023                             _________________________

abzunehmen ab:        23.01.2023                             Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

 

 

abgenommen am:      _________                              _________________________

Datum                                     Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

 

 

BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE LAMBRECHTSHAGEN

 

Betrifft: Bebauungsplans Nr. 28 „Südliche Bauernreihe“
hier:      Inkraftsetzung

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen hat am 27.10.2022 den Bebauungsplans Nr. 28 „Südliche Bauernreihe“ als Satzung beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 (3) BauGB bekannt gemacht.

Der Bebauungsplans Nr. 28 „Südliche Bauernreihe“ tritt mit Ablauf des 04.01.2023 in Kraft.

Jedermann kann die rechtskräftige Satzung über den Bebauungsplans Nr. 28 nebst Begründung ab diesem Tag bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a, während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im südwestlichen Bereich der Ortslage Lambrechtshagen. Erschlossen wird er über die Bauernreihe. Der Planungsraum befindet sich zwischen bestehenden Wohnbebauungen im Norden, Osten und Westen angrenzend und südlichen Landwirtschaftsflächen.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis zum Flächennutzungsplan
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lambrechtshagen geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Weiterhin wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen.

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011(GVOBl. M-V 2011, S. 777), geändert durch Art. 1 des G v. 23.07. 2019 (GVOBl. S. 467), enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.

 

Kritzmow, 19.12.2022                                                                                                                                                                                                                                Holger Kutschke

Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

 

ausgehängt am:       21.12.2022

abzunehmen ab:      04.01.2023               Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

abgenommen am:   ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

 

BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE LAMBRECHTSHAGEN

Betrifft: 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Am Kirchstieg“
hier:      überarbeitete Planentwurf / erneute Auslegung gem. § 4a (3) BauGB

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Am Kirchstieg“ wurde nach der öffentlichen Auslegung (01/2022) um eine Fuß-/Radwegeführung von der Straße Am Erlenteich zum Gockelweg ergänzt.

Der überarbeitete Planentwurf und die zugehörige Begründung werden deshalb im Zeitraum vom 04.04.2022 bis einschließlich zum 19.04.2022 durch Veröffentlichung im Internet erneut ausgelegt.

Der überarbeitete Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans sowie die zugehörige Begründung und die zu der Entwurfsänderung vorliegenden Umweltinformationen sind dazu in dem o.g. Zeitraum auf der Internetseite der Amtes Warnow West unter www.amt-warnow-west.de und dem Button‚ Bauleitplanung der Gemeinden‘ sowie auf dem Internetportal des Landes M-V unter

https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Interaktive_Karte verfügbar.

Als weiteres Informationsangebot liegen der überarbeitete Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans sowie die zugehörige Begründung und die dazu vorliegenden Umweltinformationen während der o.g. Frist auch bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a bereit und können von jedermann nach persönlicher Terminvereinbarung eingesehen werden.

Während der o.g. Beteiligungsfrist können beim Amt Warnow West schriftliche Stellungnahmen zu dem überarbeiteten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans und der zugehörigen Begründung abgegeben werden. Dazu wird bestimmt, dass die Stellungnahmen auf die ergänzten Teile des überarbeiteten Entwurfs zu beschränken sind. Die ergänzten Teile sind in den Beteiligungsunterlagen entsprechend kenntlich gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 unberücksichtigt bleiben können.

Zu dem überarbeiteten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

A) Ergänzung Umweltbericht nach § 2 (4) BauGB als Teil des Entwurfs der Planbegründung

–  Darlegung der Ergebnisse der Umweltprüfung zur Ermittlung, ob/inwieweit von dem geplanten Fuß-/Radweg voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen ausgehen bzw. das Plangebiet solchen ausgesetzt ist

– Darlegung, welche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung von erhebliche Umweltaus- bzw. -einwirkungen vorgesehen sind

B) Naturschutzfachliche Eingriffsbewertung und Ermittlung des Kompensationsbedarfs

–  Bilanzierung der zu erwartenden Eingriffe in den Naturhaushalt, die durch die planbedingte Beseitigung oder Funktionsbeeinträchtigung von Biotopen sowie durch Flächenversiegelung entstehen, und des zum Ausgleich dieser Eingriffe erforderlichen Kompensationsbedarfs

D) Ergänzung Artenschutzfachbeitrag

–  Prüfung für die Artengruppen Amphibien, Reptilien, Fledermäuse und für die europäischen Vogelarten, ob durch den geplanten Fuß-/Radweg Verbotsnormen des Artenschutzes verletzt werden,

– Vorschlag von geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung solcher Verbotshandlungen bzw. von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion planbetroffener Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten besonders geschützter Arten in deren Umfeld

 

 

Kritzmow,  11.03.2022
Holger Kutschke

Bürgermeister

Begründung zur 3. Änderung des B-Plans hier als PDF-Dokument

Plan (Satzung) zur 3. Änderung des B-Plans hier als PDF-Dokument

BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE LAMBRECHTSHAGEN

Betrifft: 3. Änderung des B-Plans Nr. 11 für das Gebiet „In de Wischen“
hier:      Inkraftsetzung

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen hat am 19.11.2020 die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 für das Gebiet „In de Wischen“ beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 10 (3) BauGB bekannt gemacht.

Die Änderung betrifft die Baugrundstücke Dorfstraße 1 – 4, 1a – 1f in Lambrechtshagen.

Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 für das Gebiet „In de Wischen“ tritt mit Ablauf des 28.01.2021 in Kraft.

Jedermann kann die rechtskräftige Satzung nebst Begründung ab diesem Tag im Amt Warnow West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis zum Flächennutzungsplan
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lambrechtshagen geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011(GVOBl. M-V 2011, S. 777) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.

 

Lambrechtshagen, 13.01.2021

H. Kutschke
Bürgermeister

 

 

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:  13.01.2021

abzunehmen ab:                 29.01.2021

Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

abgenommen am:              ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Ausfertigung B-Plan (hier als PDF)

Ausfertigung Begründung B-Plan (hier als PDF)

 

 

 

 

BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE LAMBRECHTSHAGEN

Betrifft: 3. Änderung des B-Plans Nr. 09 für das Misch- und Wohngebiet „Bauernreihe“
hier:      Inkraftsetzung

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen hat am 19.11.2020 die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 für das Misch- und Wohngebiet „Bauernreihe“ beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 10 (3) BauGB bekannt gemacht.

Die Änderung betrifft das Feuerwehrgebäude und den Kindergarten in Lambrechtshagen.

Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 für das Misch- und Wohngebiet „Bauernreihe“ tritt mit Ablauf des 28.01.2021 in Kraft.

Jedermann kann die rechtskräftige Satzung nebst Begründung ab diesem Tag im Amt Warnow West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis zum Flächennutzungsplan
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lambrechtshagen geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011(GVOBl. M-V 2011, S. 777) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.

 

Lambrechtshagen, 13.01.2021

H. Kutschke
Bürgermeister

 

 

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:  13.01.2021

abzunehmen ab:                 29.01.2021

Unterschrift, Dienstsiegel

 

abgenommen am:              ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

Ausfertigung B-Plan (hier als PDF)

Ausfertigung Begründung B-Plan (hier als PDF)

 

 

 

 

 

 

 

 

Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen

Bebauungsplan Nr. 29 -Sondergebiet Ziegenkrug-

 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen in der Sitzung am 28.06.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 -Sondergebiet Ziegenkrug- in Sievershagen sowie die Entwürfe der Begründung und des Umweltberichts mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung liegen

vom 31.07.2018 bis einschließlich 31.08.2018

im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der nachstehenden  Öffnungszeiten öffentlich aus:

Montag                                   8 – 12 Uhr (außer Bauverwaltung)
Dienstag                                 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Mittwoch                                 geschlossen
Donnerstag                            8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Freitag                                    8 – 12 Uhr (außer Bauverwaltung).

Diese Bekanntmachung sowie die Planunterlagen sind während der Auslegungszeit zusätzlich auch auf der Internetseite des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de unter der Rubrik Bauleitplanung der Gemeinden eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 29 -Sondergebiet Ziegenkrug- unberücksichtigt bleiben können.

Neben den genannten Unterlagen sind auch folgende Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen mit dem jeweiligen Abwägungsergebnis verfügbar und können ebenfalls eingesehen werden:

  • Schallimmissionsprognose (Kohlen & Wendlandt Applikationszentrum Akustik)
  • Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Rostock vom 20.12.2016
  • Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Rostock vom 21.12.2016
  • Stellungnahme des SG Naturschutz und Landschaftspflege im Umweltamt des Landkreises Rostock vom 09.01.2017
  • Stellungnahme des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern vom 18.01.2017
  • Stellungnahme des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern vom 04.01.2017
  • Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbands „Hellbach-Conventer Niederung“ vom 18.01.2017

 

Kritzmow, 06.07.2018

 

H. Kutschke
Bürgermeister

 

Übersicht zum Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 der Gemeinde Lambrechtshagen (ohne Maßstab)

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Bekanntmachungsvermerk

ausgehängt am:         09.07.2018

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abzunehmen ab:        24.07.2018                             Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

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abgenommen am: ……………………..                          Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

Begründung B-Plan Nr. 29 als PDF-Dokument

Entwurf B-Plan Nr. 29 als PDF-Dokument

umweltbezogene Informationen als PDF-Dokument