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Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Papendorf „Am Schwanen-Soll“

FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Papendorf „Am Schwanen-Soll“ soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Entwicklung des Gebietes südlich der Gemeindegrenze zur Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie für die Verkehrsanbindung der angrenzenden Entwicklungsflächen von Rostock-Biestow an die L 132 schaffen.
Städtebauliche Zielsetzung ist die Schaffung einer gemischten Gebietsstruktur mit individuellem Wohnungsbau und Mietwohnungsbau, altersgerechtem Wohnen, sozialen Einrichtungen und Versorgungseinrichtungen.
Der Geltungsbereich umfasst eine ca. 15 ha große Fläche und liegt westlich der L 132 sowie südlich und südöstlich der Gemeindegrenze zur Hanse- und Universitätsstadt Rostock (s. Anlage).

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 06.06.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 gebilligt. Zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 mit dazugehöriger Begründung

vom 03.07.2023 bis zum 04.08.2023

während der Dienstzeiten im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus und kann eingesehen werden. Die Vorentwurfsunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes Warnow-West einsehbar. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können von jedermann Äußerungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren besteht für alle Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Papendorf, den 15.06.2023

Der Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am: 16.06.2023 Unterschrift, Dienstsiegel

abzunehmen ab: 01.07.2023 Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am: ……………… Unterschrift, Dienstsiegel

Amtliche Bekanntmachung

8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 26.04.2022 die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 2 und 5 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Änderung umfasst 4 Teilflächen (s. Übersichtsplan) des wirksamen Flächennutzungsplanes in der Fassung der 7. Änderung mit folgenden Planungszielen:

 

Geltungsbereich 1:

Vorrangige Ausweisung von Wohnbauflächen an der nördlichen Gemeindegrenze, westlich der L 132. Die Ausweisung erfolgt im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“.

 

Geltungsbereich 2:

Erweiterung der Wohnbauflächen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „An der Beke“ in Papendorf.

 

Geltungsbereich 3:

Umwidmung einer Waldfläche in einen Bestattungswald westlich der Ortslage Groß Stove.

 

Geltungsbereich 4:

Ausweisung einer gewerblichen Baufläche für Flächen, die aktuell bereits im Außenbereich gewerblich genutzt oder absehbar nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, im Bereich westlich des Gutshofes Groß Stove.

 

Gebietsabgrenzung:

Die Geltungsbereiche der 8. Änderung umfassen die o.g. Flächen entsprechend dem Übersichtsplan in der Anlage.

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Aufstellung eines Umweltberichts.

Der Aufstellungsbeschuss wird hiermit bekannt gemacht.

Anlage: Übersichtsplan

 

Papendorf, den 06.04.2023

 

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

Bekanntmachungsvermerk:

 

ausgehängt am:         17.04.2023

 

abzunehmen ab:        02.05.2023

Unterschrift, Dienstsiegel

 

abgenommen am:      ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ der Gemeinde Papendorf

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 15.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Papendorf „Am Schwanen-Soll“ gemäß § 2 und 8 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Entwicklung des Gebietes südlich der Gemeindegrenze zur Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Ortsteil Biestow/Straßenbahnhaltestelle Südblick) sowie für die Verkehrsanbindung der angrenzenden Entwicklungsflächen von Rostock an die L 132 schaffen.

Städtebauliche Zielsetzung ist die Schaffung einer gemischten Gebietsstruktur mit Wohnen (individueller Wohnungsbau und Mietwohnungsbau), altersgerechtem Wohnen, sozialen Einrichtungen und Versorgungseinrichtungen.

Der Geltungsbereich umfasst eine ca. 11 ha große Fläche und liegt westlich der L 132 sowie südlich und südöstlich der Gemeindegrenze zur Hansestadt Rostock (s. Anlage).

Der Aufstellungsbeschuss wird hiermit bekannt gemacht.

 

Papendorf, den 06.04.2023

 

Der Bürgermeister

 

 

 

Bekanntmachungsvermerk:

 

ausgehängt am:         17.04.2023

abzunehmen ab:        02.05.2023

Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am:      ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

Amtliche Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ der Gemeinde Papendorf

hier:  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 30.11.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b für das Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ beschlossen.

Der etwa 1.050 m² große Geltungsbereich, östlich der Landesstraße 132 in der Ortslage Sandkrug, umfasst die Flurstücke 25/16 (teilw.) und 25/21 (teilw.) der Flur 1 in der Gemarkung Groß Stove. Der Geltungsbereich ist auf dem Übersichtsplan in der Anlage dargestellt.

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b ist die Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen an die Gegebenheiten der erfolgten Bebauung und Erschließung. Dazu soll eine ursprünglich als Sonstiges Sondergebiet Nahversorgungsstandort festgesetzte Teilfläche in die Gewerbegebietsfläche GE 1 der Ursprungsplanung einbezogen werden, um so die Bebauung mit einem Gewerbebetrieb zu ermöglichen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Öffentlichkeit kann sich ab sofort gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich bis zum 05.01.2022 zur Planung äußern.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

hier:    Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat ebenfalls in ihrer Sitzung am 30.11.2021 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit

vom 06.01.2022 bis zum 07.02.2022

im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Publikumsverkehr auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/. Die Entwurfsunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-papendorf-oeffentliche-auslegungen/ einsehbar.

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Papendorf, den 09.12.21

 

Herr Ahrens
Bürgermeister

 

Lageplan: Übersichtsplan zum Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9b „Sandkrug – nordwestlicher Teil“

Begründung – hier als PDF-Dokument

Planzeichnung Teil 1 – hier als PDF-Dokument

Planzeichnung Teil 2 – hier als PDF-Dokument

Amtliche Bekanntmachung

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 9a „Sandkrug“ der Gemeinde Papendorf

Beteiligung DER ÖFFENTLICHKEIT gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 03.08.2021 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9a gebilligt.

Die Änderung betrifft einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 9a, gelegen im nordöstlichen Teil des Ortsteiles Sandkrug an der Straße nach Papendorf (s. Lageplan).

Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9a erfolgt im Wesentlichen ein Neuzuschnitt des im Ursprungsplan festgesetzten Baugrenzen durch eine Erweiterung des Baufensters. Eine höhere bauliche Verdichtung im Geltungsbereich der Planänderung erfolgt dadurch nicht, da das Maß der baulichen Nutzung nicht geändert wird. Die Planänderung dient der Bestandsentwicklung eines heimischen Gewerbebetriebes.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer formalen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9a und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit

vom 22.11.2021 bis zum 23.12.2021

im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus.

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

 

Papendorf, den 28.10.2021

 

J. Ahrens
Der Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:

abzunehmen ab:

Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am:      ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Lageplan: Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9a „Sandkrug“