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Amtliche Bekanntmachung
Gemeinde Ziesendorf
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9
Gewerbegebiet Am Mühlenberg
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB1

Die Gemeinde Ziesendorf hat die Absicht, den Bebauungsplan Nr. 9 – Gewerbegebiet Am Mühlenberg aufzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 ist beabsichtigt, auch Teile des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 5 zu überplanen.
Der Planaufstellungsbeschluss wurde am 08.06.2022 durch die Gemeindevertretung gefasst. Das ca. 11,4 ha große Plangebiet umfasst die Flurstücke 133/6, 133/8, 136/3, 137/2, 137/5, 222/1, 222/3, Flur 2, Gemarkung Ziesendorf und wird begrenzt durch:

  • im Nordwesten: die Straße Am Mühlenberg
  • im Nordosten: Ackerfläche
  • im Südosten: Ackerfläche
  • im Südwesten: die Landesstraße L13

Die Flurstücke 133/8, 137/5 und 222/1, Flur 2, Gemarkung Ziesendorf befinden sich innerhalb des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 5.

Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs.1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen unterrichtet.

Die Vorentwürfe von Planzeichnung und Begründung sind während der Dienst- und Öffnungszeiten im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow und im Internet unter http://www.amt-warnow-west.de/ (Bauleitplanung der Gemeinden/Ziesendorf) in der Zeit vom

25.05.2023 bis zum 25.06.2023

für die Öffentlichkeit einsehbar.
Jedermann kann bis zum 25.06.2023 Anregungen, Hinweise oder Bedenken zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Ziesendorf (Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow) äußern.

Ziesendorf, 05.05.2023

Thomas Witt
Bürgermeister
________________________________
1 Baugesetzbuch

 

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:         09.05.2023

abzunehmen ab:        24.05.2023

Unterschrift, Dienstsiegel

 

abgenommen am:      ………………….

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Bekanntmachungstafel in:
Feuerwehrhaus, Dorfplatz 5b in Ziesendorf

 

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ziesendorf 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf hat in ihrer Sitzung am 16.11.2022 die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt.

 

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das „Wohn- und Mischgebiet Ziesendorf-Süd“ (ehemals „Gewerbegebiet I“) in Ziesendorf, verbunden mit der Rücknahme von Wohnbauflächen in Fahrenholz, erforderlich.

In Ziesendorf (Geltungsbereich 1) betrifft die Änderung im Wesentlichen die Flächen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 zwischen den Straßen „Am Dorfteich“ (L13) und dem „Kiesweg“ mit einer Größe von rund 4,8 ha (siehe Übersichtsplan).

In Fahrenholz (Geltungsbereich 2) handelt es sich um rückwärtig an der „Alten Dorfstraße“ gelegene Flächen mit einer Größe von rund 3,5 ha (siehe Übersichtsplan).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Vorentwurf der Begründung dazu liegen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit

vom 09.03.2023 bis zum 12.04.2023

während der Dienstzeiten im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus und können eingesehen werden. Die Vorentwurfsunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-ziesendorf-oeffentliche-auslegungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können von jedermann Äußerungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren besteht für alle Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-ziesendorf-oeffentliche-auslegungen/ verfügbar.

 

Ziesendorf, den 14.02.2023                          …………..………………………………..

Thomas Witt, Bürgermeister

 


Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:         15.02.2023

abzunehmen ab:        02.03.2023

Unterschrift, Dienstsiegel

 

abgenommen am:      ………………….

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ziesendorf 

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Ziesendorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf hat in ihrer Sitzung am 16.11.2022 den geänderten Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das „Wohn- und Mischgebiet Ziesendorf-Süd“ (ehemals „Gewerbegebiet I“) gebilligt. Das Planungsziel besteht darin, die Flächen für die Entwicklung von Allgemeinen Wohngebieten sowie von Mischgebieten planungsrechtlich vorzubereiten.

Das Plangebiet (siehe Übersichtsplan in der Anlage) liegt im Süden der Ortslage Ziesendorf. Es wird begrenzt durch die Straße „Am Dorfteich“ (L13) im Nordosten, durch landwirtschaftliche Flächen im Süden sowie durch Gehölzflächen und Grundstücke mit Wohnbebauung im „Kiesweg“ im Westen. Die Gesamtfläche innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt rund 4,5 ha.

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 und der Vorentwurf der Begründung dazu liegen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit

vom 09.03.2023 bis zum 12.04.2023

während der Dienstzeiten im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus und können eingesehen werden. Die Vorentwurfsunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-ziesendorf-oeffentliche-auslegungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können von jedermann Äußerungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren besteht für alle Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-ziesendorf-oeffentliche-auslegungen/ verfügbar.

 

Ziesendorf, den 14.02.2023                                          …………..………………………………..

Thomas Witt, Bürgermeister


Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:         15.02.2023

abzunehmen ab:        02.03.2023

Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am:      ………………….

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Begründung Umweltbericht Vorentwurf hier als PDF-Dokument

Gesamtplan Vorentwurf hier als PDF-Dokument