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BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE STÄBELOW

 

Betrifft: 5. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen – geänderter Entwurf

hier:    erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 (2) Nr. 2 BauGB)

 

Der Entwurf der 5. Änderung (Neufassung) der Innenbereichssatzung Wilsen wurde unter Berücksichtigung von Bedenken der Anwohner und der Behörden geändert.

Für die betroffene Öffentlichkeit besteht deshalb im Zeitraum vom 14.01.2022 bis einschließlich zum 27.01.2022 erneut Gelegenheit zur Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a (E-Mail: amt@warnow-west.de).

Während dieser Frist werden der geänderte Entwurf der 5. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen und die zugehörige Begründung über das Internetportal des Amtes Warnow West unter https://www.amt-warnow-west.de  unter dem Button ‚Bauleitplanung der Gemeinden‘ veröffentlicht.

Die Unterlagen können während der o.g. Frist von jedermann auch bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a nach persönlicher Terminvereinbarung eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung der Innenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können.

 

Kritzmow, 23.12.2021

 

 

Bull

Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:       23.12.2021

abzunehmen ab:      07.01.2022

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 (Nr. 47-10/21) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 (Nr. 50-10/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in ihrer Sitzung am 16.12.2021 den Jahresabschluss 2017 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2017 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – Jahresabschluss 2017

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 (Nr. 52-13/21) und die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2016 (Nr. 56-14/21) und 2017
(Nr. 57-14/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 26.10.2021 den Jahresabschluss 2017 festgestellt und in ihrer Sitzung am 15.12.2021 dem Bürgermeister die Entlastung für 2016 und 2017 erteilt.

Der Jahresabschluss 2017 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Leif Kaiser

Bürgermeister

Weiterlesen Gemeinde Kritzmow – Jahresabschluss 2017

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Amtes Warnow-West über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (Nr. 36-5/21) und die Entlastung des Amtsvorstehers (Nr. 37-5/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 den Jahresabschluss 2018 festgestellt und dem Amtsvorsteher die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2018 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse des Amtsausschusses, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.17 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Leif Kaiser
Amtsvorsteher

 

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (Nr. 83-16/21) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 84-16/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 02.12.2021 den Jahresabschluss 2018 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2018 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Uwe Barten
Bürgermeister

 

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.