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In der Zeit vom 16.03.2025 bis voraussichtlich zum 21.03.2025 kommt es aufgrund von Sanierungsarbeiten des BÜ Bahnwärterhaus zu einer Vollsperrung des Bahnübergangs. Im Auftrag der DB InfraGo AG wird der gesamte Bahnübergang durch die DB Bahnbau Gruppe GmbH saniert. Es werden die Schienen erneuert und der gesamte Bahnübergangsbereich gerichtet und gestopft.

Für den Fuß- und Radverkehr soll eine temporäre Quermöglichkeit errichtet werden.

 

FB Bauverwaltung

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 (VO/FV/20-173/2023) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021 (VO/FV/20-174/2023) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 29.01.2025 den Jahresabschluss 2021 festgestellt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2021 mit seinen Anlagen und die Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen und der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 1.11 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

Uwe Barten

Bürgermeister

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

In Vorbereitung auf die Badesaison 2025 sind gemäß der Badegewässerlandesverordnung

(BadegewLVO M-V) die Badegewässer zu bestimmen. Das Gesundheitsamt legt gemeinsam mit den Gemeinden des Landkreises die Badegewässer fest, wobei im Vorfeld die Öffentlichkeit zu beteiligen ist.

 

Die folgende Auflistung enthält die Badegewässer im Amtsbereich Warnow-West, die beständig in den Überwachungsplan des Gesundheitsamtes aufgenommen werden.

Die Überwachung erfolgt durch Besichtigungen, Probenahmen (5 x in der Saison vom 20.05. – 10.09.) und deren Analyse einschließlich der Bestimmung von Temperatur und

pH-Wert. Des Weiteren erfolgt eine Sichttiefenmessung.

 

  • Ostseestrandabschnitt Elmenhorst, direkter Zugangsbereich am Parkplatz Strandweg (Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen)
  • Sildemower See, Liegefläche an der Seestraße (Gemeinde Papendorf)
  • Erdkuhle Papendorf, Liegefläche gegenüber Abzweig Warnowkihr (Gemeinde Papendorf)

 

Interessierte Einwohner können sich an das Gesundheitsamt des Landkreises Rostock, Dammchaussee 30 a in 18209 Bad Doberan (Tel. 03843-755 53211, weitere Informationen auch unter www.landkreis-rostock.de) oder an das Amt Warnow-West, Schulweg 1 a in 18198 Kritzmow (Tel. 038207-63340) wenden.

Die Frist für das Vorbringen von etwaigen Vorschlägen, Bemerkungen und Beschwerden endet am 20.02.2025.

 

 

Fachbereich Bauverwaltung